09.09.2007, 22:51
§6. Gründung einer Vereinen
(1)Ein Verein wird beim Innenministerium beantragt.
(3)Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
Außerdem sehe ich das Recht in der Verfassung in ihrem Verein nicht gegeben, das auch normale Bürger beitreten können.
Ihr Verein diskriminiert andere !
*so* Da gibts extra ne Ankündigung für *so*
(1)Ein Verein wird beim Innenministerium beantragt.
(3)Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
Außerdem sehe ich das Recht in der Verfassung in ihrem Verein nicht gegeben, das auch normale Bürger beitreten können.
Ihr Verein diskriminiert andere !
*so* Da gibts extra ne Ankündigung für *so*