17.09.2008, 14:49
Die Sitze verfallenb, dies ist korrekt.
Allerdings stellt sich hier die Frage ob sowohl die absolute Mehrheit, wie auch die 2/3 Mehrheit nach der Zahl der maximal abzugebenen Stimmen - also 131 - richtet oder nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Unterhauses - also 151. Ich tendiere hier zur zweiten Version.
Allerdings stellt sich hier die Frage ob sowohl die absolute Mehrheit, wie auch die 2/3 Mehrheit nach der Zahl der maximal abzugebenen Stimmen - also 131 - richtet oder nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Unterhauses - also 151. Ich tendiere hier zur zweiten Version.