17.09.2008, 10:57
Nein es gelten nach wie vor die 151 Sitze und die 101 2/3 Mehrheit.
Haben wir weniger als 100 Sitze ist laut GO das Unterhaus aufzulösen.
Oder meinen sie, das sbei 131 Sitzen dann die 2/3 Mehrheit bei 87 Sitzen liegt?
Haben wir weniger als 100 Sitze ist laut GO das Unterhaus aufzulösen.
Oder meinen sie, das sbei 131 Sitzen dann die 2/3 Mehrheit bei 87 Sitzen liegt?