07.09.2008, 13:17
Zitat:Neutralitätsvertrag mit dem Zarenreich AndroPräambel
Das Ratharische Reich und das Zarenreich Andro beschließen mit diesem Vertrag vorerst neutrale Beziehungen miteinander aufzunehmen.
§1 - Neutralität und Nichtangriffsklausel
Die beiden Staaten verpflichten sich mit diesem Vertrag keine kriegerischen Konflikte gegeneinander zu planen oder durchzuführen. Der diplomatische Status wird auf "neutral" gesetzt.
§2 - Grenzen
Beide Staaten erkennen die gemeinsamen Grenzen an und stellen deren Unverletzlichkeit fest. Gegenseitige Gebietsansprüche werden ausgeschlossen.
§3 - Diplomatischer Austausch
Diplomatischer Austausch auf Botschafterebene findet nicht statt, stattdessen wird eine permanente Telefonleitung zwischen dem androsischen Premierminister und dem ratharischen Reichsprotektor angelegt.
§4 - Geltungs- und Schlussbestimmungen
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und ist fortwährend gültig.