03.09.2008, 21:25
Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod
Das Oberhaus kann gerne Gesetz erlassen oder bei solchen Mitreden die die Länder betreffen. Aber keine Politik die das gesamte Reich betrifft.
Daher solten die Vetomöglichkeiten des Oberhauses eingegrenzt werden nicht das 5 Adlige das Unterhaus permanent ausbremsen.
Die Vetomöglichkeiten wären wie gesagt nur bei Gesetzen, die die Rechte der Länder beschneiden. Und wenn das Unterhaus das Veto des Oberhauses dann auch mit einer 2/3-Mehrheit überstimmen kann, sehe ich keine Problerme.
Im Gegenzug ist ja auch nicht gesagt, dass das Unterhaus jede Gesetzesinitiative des Oberhauses zustimmen muss. In dem Fall würde das Gesetz dann scheitern.
Zitat:Der Zar sollte seine Außenpolitik sowohl konsequenz führen als auch an die des Unterhauses bzw. Regierung anpassen.
Wie gesagt, er soll nicht links sagen und die Regierung rechts. Absprache gerne, aber nicht bei jedem Staatsbesuch das der Zar eine Erlaubnis erteilen muss.
Ich denke, dann sollten dem Zaren ienige Prärogativrechte zugestanden werden. Wie zum Beispiel das ausländische Staatsoberhäupter nur vom Zaren oder einer Person mit der Zustimmung des Zaren empfangen werden dürfen.
Zitat:Das Gewicht sollte bei Parlament und Regierung bleiben.
Der Zar darf gerne als Kontrolle dienen., aber das Gericht achtet schon darauf das alles konform ist.
Ich bin weiterhin dafür, dass der Schwerpunkt beim Parlament liegt, aber innerhalb dieser Rahmen kann man einige Umschichtungen zugunsten des Zaren vornehmen. Das Gericht wird nur aktiv, wenn jemand klagt. Und von daher ist das vetorecht des Zaren weniger problematisch und bdeutet auch insgesamt weniger Ärger und erspart lange Prozesse. Stellen Sie sich vor, das Parlament würde unsinnige Gesetze beschließen, wie es derzeit in Ratharia der Fall ist. Wäre es da nicht von Vorteil, wenn der Zar solche Bestrebungen gleich von Anfang an zerstören würde?