29.08.2008, 13:18
Zitat:Original von Genosse Ignaf
Nicht außerhalb des Unterhauses. Und zur Not lasse ich es darauf ankommen. Die Immunität ist kein Freibrief für Beleidigungen und Lügen!!!
Es ist die Aussage eines Abgeordnten während eines Wahlkampfes die nicht strafrechtlich verfolgt werden kann.
Und auf diesem Flugblatt werden nur Fakten wiedergegeben, die man auch in UH-Protokollen finden kann.
Beim Rest gebe ich Ihnen Recht - mit dem Verfassungstext wären Abgeordnete auch vor der Strafverfolgung bei Kapitalverbrechen geschützt. Dies muss geändert werden.