23.05.2008, 16:56
zu §5.
Wenn man in Andro einreist, muss man ein Formular ausfüllen, mehr nicht. Man hat dann für 2 Wochen eine Aufentahlserlaubnis.
Nach den 2 Wochen braucht man eine Aufenthalsgenemigung.
Soll der Vertrag dahergehend konktetisiert werden, dass man nach der Einreise unbegrenzt hier sein kann?
Wenn man in Andro einreist, muss man ein Formular ausfüllen, mehr nicht. Man hat dann für 2 Wochen eine Aufentahlserlaubnis.
Nach den 2 Wochen braucht man eine Aufenthalsgenemigung.
Soll der Vertrag dahergehend konktetisiert werden, dass man nach der Einreise unbegrenzt hier sein kann?