17.04.2008, 16:59
Zitat:Original von Lev Guorwitsch
1. Gibt es momentan keinen Reichsstaatsanwalt
2. Bin ich zugelassener Jurist und da es sich hierbei nicht um ein Strafverfahren handelt, sondern um eine Privatklage, werde ich diese auch vor Gericht vertreten können.
3. Durch die Erziehungsberechtigten, die das Kind gesetztlich vertreten, wurde eine aktive Flucht ausgeführt. Daher findet das Gesetz hier Anwendung.
4. Bitte ich um die Eröffnung des Verfahrens unter dem Vorsitz von Herrn Richter von Krolock-Stanislav
Prozessordnung
Zivilprozesse
Zuständig für:
1. Das Grundstücksrecht
2. Das Mietrecht
3. Das Erbrecht
4. Das Steuer und Finanzrecht
5. Familienrecht
6. Arbeitsrecht
Wenn sie das Staatsrecht, hier in dem Falle das Erbrecht belangen, ist es eine zivile Klage die mit dem Staatsanwalt als Verteidiger für den Staat geführt wird.
Daher stellen sie oder ihr Anwalt beim Staatsanwalt eine Anzeige oder erheben Klage.
Das leitet dieser ans Gericht weiter.