16.04.2008, 23:02
Das Gesetz redet von aktiver Flucht. Der Zarewitsch ist Minderjährig und ist nicht aktiv aus eigenem Willen geflohen.
Auch hat sein Vater für ihn nicht abgedankt.
Dennoch können sie ein formelles Klageschreiben bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
Auch hat sein Vater für ihn nicht abgedankt.
Dennoch können sie ein formelles Klageschreiben bei der Staatsanwaltschaft einreichen.