26.02.2008, 15:42
Zitat:Original von Juri I.
In der Verfassung steht in §1
(6) Unantastbarkeit und Postgeheimnis
(a)Den Staatsbürgern wird die Unantastbarkeit der Person, die Unantastbarkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis gewährleistet.
(b) Nur mit Gerichtsbeschluss oder mit Genehmigung des Staatsanwaltes dürfen Staatsbürger verhaftet werden. ©Kein Staatsbürger kann ausgeliefert werden.
Also ich finde wenn man sich selbst nicht an die gesetze hält kann man Franzl auch nciht vorwerfen...damit macht man sich unglaubwürdig...