22.02.2008, 12:05
Zitat:
Eure Majestät,
Fürst Franz von Wattenberg ist keineswegs Staatsfeind, er wurde zur unerwünschten Person erklärt, da er und/oder sein Fahrer zwei Bürger des Zarenreiches getötet haben und danach Fahrerflucht begangen haben.
Da er keinerlei diplomatische Akkredierung hatte und demnach nicht offiziel als Staatsgast in Andro war hat er sich vor dem Gesetze Andros zu verantworten wie jeder andere auch.
Deswegen kommt auch eine Schlichtung durch ein Gericht Seiner Majestät nicht in Frage. Er hat auf androischem Boden ein androisches Gesetz gebrochen und unterliegt deswegen der androischen Gerichtsbarkeit.
Hochachtungsvoll
Leonid Leninov
Aussenminister Andros