Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Abstimmung] Verfassungsänderung
#1
Zitat:(10) Tod und Folter
(a) Folter als Methode der Beweisfindung ist bei Strafe verboten.
(b) In schwerwiegenden Fällen, wie Hochverrat und Mord, kann das Gericht den Verurteilten zum Tode verurteilen.
Dem Zaren bleibt das Recht vorbehalten, Einspruch gegen ein Todesurteil einzulegen, damit dieses aufzuschieben und nach einer Revision des Verfahrens kann die Todesstrafe, wenn die Richter milderne Umstände sehen, in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden.

Stimmen sie mit

ja
nein
enthaltung

Geben sie ihre Stimmzahl an

Dauer: 72h und/oder das erreichen der 2/3 Mehrheit
  


Nachrichten in diesem Thema
[Abstimmung] Verfassungsänderung - von Alexander Jaroslawitsch Newski - 15.01.2008, 10:25
[Kein Betreff] - von Juri I. - 15.01.2008, 10:27
[Kein Betreff] - von Grigori I. - 15.01.2008, 12:37
[Kein Betreff] - von Juri I. - 15.01.2008, 12:44
[Kein Betreff] - von Grigori I. - 15.01.2008, 12:45
[Kein Betreff] - von Juri I. - 15.01.2008, 12:47

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste