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[Abstimmung] Verfassungsänderung - Druckversion

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[Abstimmung] Verfassungsänderung - Alexander Jaroslawitsch Newski - 15.01.2008

Zitat:(10) Tod und Folter
(a) Folter als Methode der Beweisfindung ist bei Strafe verboten.
(b) In schwerwiegenden Fällen, wie Hochverrat und Mord, kann das Gericht den Verurteilten zum Tode verurteilen.
Dem Zaren bleibt das Recht vorbehalten, Einspruch gegen ein Todesurteil einzulegen, damit dieses aufzuschieben und nach einer Revision des Verfahrens kann die Todesstrafe, wenn die Richter milderne Umstände sehen, in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden.

Stimmen sie mit

ja
nein
enthaltung

Geben sie ihre Stimmzahl an

Dauer: 72h und/oder das erreichen der 2/3 Mehrheit


- Alexander Jaroslawitsch Newski - 15.01.2008

2x nein


- Juri I. - 15.01.2008

2x Ja


- Grigori I. - 15.01.2008

Mal wieder wird über etwas abgestimmt, was nicht diskutiert wurde. Deswegen:

1x nein


- Juri I. - 15.01.2008

Diskutiert wurde, doch gab es keinen fertigen Gesetzesentwurf, bzw. eine Formulierung.


- Grigori I. - 15.01.2008

Eben über den Entwurf sollte diskutiert werden, da noch Änderungsbedarf ist.


- Juri I. - 15.01.2008

So sei es, dann möge die Abstimmung unterbrochen werden.
Hoheit Newski, würdet Ihr eine Aussprache eröffnen?


- Alexander Jaroslawitsch Newski - 15.01.2008

Hier weiss auch keiner was er will oder?