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019-DEB-003 | Föderales Gesetz zur Festlegung einer Reichensteuer +++ läuft
#4
Uwaschajemije Deputati,

auch die Fraktion der DPA hat bereits seit einiger Zeit kontrovers über dieses Thema diskutiert, allerdings sind wir auf den Konsens gekommen, dass eine Reichensteuer zur Sicherung des sozialen Friedens unumgänglich ist. Allerdings ist in §3 des Steuergesetzbuches bereits geregelt, dass der Einkommenssteuersatz jeweils mit 1/300. des Einkommens festgelegt ist, also bei einem Einkommen von beispielsweise 1000 ARW/Monat (bereits ohne Steuerfreibetrag von 850ARW) dann bei 3,33% und ab 15'000ARW/Monat dann 50%. Somit ist der Vorschlag der KLPA in dieser Form nicht notwendig. Der maximale Steuersatz beträgt dabei 50%, sodass auch Personen mit höherem Einkommen 50% in Form von Steuern abgeben müssen. Auch wir diskutieren deshalb bereits seit einiger Zeit, in welcher Form wir eine Reichensteuer einbringen oder unterstützen.

Spasiba.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Ljubow Alexandrowna Wolkowa - 06.11.2016, 14:26
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 06.11.2016, 14:42

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