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017-DEB-019 Föderales Gesetz über die Bekämpfung des Söldnerwesens und bewaffneter Zusammenrottungen +++ ANGENOMMEN
#7
Abermals tritt der Vorsitzende des
MNPAK-Rechtsausschuss, der ehemalige Militärrichter Artjom Kornelijewitsch
Traub an das Rednerpult.




"Geschätzte Kollegen,



Zitiere hier einmal § 10 Erwerb kraft Erbgangs

Wer eine Waffe kraft Erbgangs erwirbt ohne zugleich Inhaber einer
waffenrechtlichen Erlaubnis zu sein, hat der zuständigen Polizeibehörde hiervon
Kenntnis zu geben. Die Waffe ist durch die zuständige Polizeibehörde zu
konfiszieren. Dem Eigentümer ist eine angemessene Entschädigung zu gewähren.



Das empfinden wir als Beleidigung, jeder weiß das die Großgrundbesitzer stets
Waffen vererbt bekommen haben und heute zum Teil eine recht stattliche
Waffensammlung haben , dieser Paragraph , aber will das alte jahrhunderte lang geltende
Recht streitig machen.

Selbst ich, der nur aus einer Beamtenfamilie stammt habe eine kleine aber feine
Waffensammlung. Als ehemaliger Militärjurist sage ich Ihnen das was Sie hier
abziehen ist nicht rechtskonform.

Wir fordern das Industrielle, Großgrundbesitzer ihre alten vererbten Rechte behalten
und nicht daran gerüttelt wird.

Besten Dank."



Verlässt würdevoll das Rednerpult.
  


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[Kein Betreff] - von Konserwatiwnaja partija - 24.04.2016, 11:13
[Kein Betreff] - von Monarchitscheskie Nazional'naja partija Andro i Krolock - 19.07.2016, 12:55
[Kein Betreff] - von Konserwatiwnaja partija - 20.07.2016, 07:11
[Kein Betreff] - von Konserwatiwnaja partija - 21.07.2016, 07:20
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 21.07.2016, 13:01

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