24.04.2016, 11:13
Der Rechtsexperte der Fraktion, Ilja Porfirowitsch Trojanow, tritt ans Rednerpult.
Uwaschamie Deputati,
die konservative Fraktion schlägt folgenden Gesetzentwurf vor, als Quintessenz der Debatten über die bessere Kontrolle bewaffneter Gruppen in der Föderation und insbesondere zur Bekämpfung des Söldnerwesens.
Ohne Frage sind solche bewaffneten Organisationen ein erhebliches Sicherheitsrisiko nicht nur für die Föderation, sondern auch für das Ansehen der Föderation im Ausland und dem Frieden zwischen den Völkern.
Daher schlägt meine Fraktion vor das Waffengesetz entsprechend zu novellieren um so sicherzustellen, dass nur geeignete und zuverlässige Person, nach behördlicher Kontrolle mit Waffen umgehen dürfen.
Darüberhinaus soll die Bildung von bewaffneten Banden unter Strafe gestellt werden umso entsprechend die unkontrollierte Bildung von Privatarmeen und Söldnerbanden zu verhindern. Im Merkmal unbefugt kommt dabei zum Ausdruck, dass eine Bildung einer bewaffneten Gruppe mit behördlicher Erlaubnis schon von vorneherein nicht den Tatbestand erfüllt. Die Bildung einer bewaffneten Gruppe steht somit auch unter einem behördlichen Erlaubnisvorbehalt, welcher ebenfalls im Waffengesetz normiert ist.
Meine Fraktion steht voll und ganz hinter dem Anliegen des Personenschutzgesetzes. Jedoch ist diesem Anliegen mit der Novellierung des Waffengesetzes und der Änderung des Strafkodeks besser gedient. Daher schlägt meine Fraktion auch vor das Personenschutzgesetz aufzuheben um unnötige Dopplungen und sich möglicherweise widersprechende Regelungen zu verhindern.
Spasibo!
Uwaschamie Deputati,
die konservative Fraktion schlägt folgenden Gesetzentwurf vor, als Quintessenz der Debatten über die bessere Kontrolle bewaffneter Gruppen in der Föderation und insbesondere zur Bekämpfung des Söldnerwesens.
Ohne Frage sind solche bewaffneten Organisationen ein erhebliches Sicherheitsrisiko nicht nur für die Föderation, sondern auch für das Ansehen der Föderation im Ausland und dem Frieden zwischen den Völkern.
Daher schlägt meine Fraktion vor das Waffengesetz entsprechend zu novellieren um so sicherzustellen, dass nur geeignete und zuverlässige Person, nach behördlicher Kontrolle mit Waffen umgehen dürfen.
Darüberhinaus soll die Bildung von bewaffneten Banden unter Strafe gestellt werden umso entsprechend die unkontrollierte Bildung von Privatarmeen und Söldnerbanden zu verhindern. Im Merkmal unbefugt kommt dabei zum Ausdruck, dass eine Bildung einer bewaffneten Gruppe mit behördlicher Erlaubnis schon von vorneherein nicht den Tatbestand erfüllt. Die Bildung einer bewaffneten Gruppe steht somit auch unter einem behördlichen Erlaubnisvorbehalt, welcher ebenfalls im Waffengesetz normiert ist.
Meine Fraktion steht voll und ganz hinter dem Anliegen des Personenschutzgesetzes. Jedoch ist diesem Anliegen mit der Novellierung des Waffengesetzes und der Änderung des Strafkodeks besser gedient. Daher schlägt meine Fraktion auch vor das Personenschutzgesetz aufzuheben um unnötige Dopplungen und sich möglicherweise widersprechende Regelungen zu verhindern.
Spasibo!