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Rohstoffe & Bodenschätze
#24





Abbaukonzession












Das Finanzministerium der Androischen Föderation, vertreten durch
Finanzminister [Denis Iwanowitsch Burmakin], vergibt hiermit gemäß der
Weisung über die Konzessionsvergabe, die folgende Genehmigung für den Abbau von
Rohstoffen in Andro an die Firma [Dietz Oil & Gas Company-Andro], vertreten
durch [Felix Louis Shultheiss]



1. Allgemeines

Alle Lieferungen, die in diesem Vertrag behandelt werden, werden durch die [Dietz
Oil & Gas Company-Andro] im weiteren [DOGC-Andro] genannt über den Seeweg,
Schienen- oder Straßenverkehr abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen [Astor]
und Andro. Für den Transport innerhalb Andros ist [DOGC-Andro] oder ein von ihm
beauftragtes Unternehmen verantwortlich. Der Transport innerhalb Andros wird
durch eine private androische Firma die von [DOGC-Andro] beauftragt wurde
durchgeführt. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Parteien, die für den
Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis inbegriffen sind.



2. Lieferort

a) Die Rohstoffe werden von [Abbauort] nach [Verarbeitungsort] gebracht.



3. Vertragsdauer

Die Vertragdauer beschränkt sich auf [30] Jahr.


4. Preise und Zahlungsmodalitäten

a) Pro [Unze] an [Gold] verpflichtet sich die in [Koskow] ansässige [DOGC-Astor]
zu einer Zahlung von [1] androischen Ramwuw.


b) Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten per
Banküberweisung.


c) Die Zahlungen erfolgen an das androische
Finanzministerium.


5. Vertragliche Bestimmungen

a) Das Finanzministerium behält sich für die Dauer des Vertrags Preis- und
Kostenänderungen vor. Dieser ist von den nationalen oder internationalen
Preisschwankungen abhängig.

b) Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar
oder veränderbar.

c) Im Falle eines Rücktritts einer oder beider Vertragsparteien ist der Handel
mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen für mögliche
Folgegeschäfte werden nicht geleistet.

d) Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es erfolgt
eine Strafgebühr von 1% des zu tätigenden Warenwertes.

e) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.

f)Die spätere Einführung von Steuern oder Abgaben durch den androischen Staat
behält sich das Finanzministerium vor.

Firma

Begünstige Firma: [DOGC-Andro]

Herkunftsland: [United Staates of Astor]

Vertreten durch: [Dr. Bronski]


Inhaltliche Bestimmungen

Fördermenge: 10000 Barrol Öl, 10000 m3 Gas

Produktionsmenge: 100000 pro schicht

Anteil der androischen Angestellten: min. <90% androische Belegschaft, ca.
[20000] Mitarbeiter


Sonstiges:

Grundpreis/Bodenwert: [10] ARW/m²

Wert der zu fördernden Rohstoffe: [100] ARW

Bei Konzessionsvergabe festgelegter Diamantenpreis: [1] [Karat] für [1] ARW

Einmalige Zahlung an das Finanzministerium Andros: [1000] ARW

Dauerzahlung von 1% des Gewinns pro Monat: [1000] ARW/Monat

Abbauort: [Androische Förderation]



Steuern

Umweltsteuer: 2% des Gewinns/Monat.

Sozialsteuer: 2,4% des Umsatzes/Monat.

Grundstückssteuer: 15ARW/m²/alle drei Monate

Abgassteuer: für alle Fahrzeuge

Zins- und Vermögenssteuer: Auf den Vermögenswert der Zweigstelle in Andro



Dauer

Konzessionsdauer: [30 Jahre]


Mit der Austellung dieser Konzession erfolgt die Anmeldung einer Zweigstelle
der [DOGC-Andro] in der Androischen Förderation.


• Name des Unternehmens: [DOGC- Andro]

• Sitz des Unternehmens: [Koskow]

• Name des Geschäftsführers: [Dr. Bronski]

• die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens:


Abbau von Bodenschätzen und Mineralien; Förderung und
Verarbeitung von Gas und Öl


Die [DOGC-Andro] verpflichtet sich zur Einhaltung aller androischer Gesetze und
Weisungen sowie der Zahlung aller nötigen Steuern, Abgaben
und Mautgebühren.


Koskow, den 21.04.2016

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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Felix Louis Shultheiss - 07.03.2016, 13:06
[Kein Betreff] - von Felix Louis Shultheiss - 21.04.2016, 10:54
[Kein Betreff] - von Felix Louis Shultheiss - 08.06.2016, 22:11

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