28.07.2015, 14:21
Wasche kolega
dami i gospod
Der Präsident der Föderation, hat das Gesetz auf Drucksache 16/134 Haushalstgesetz wieder an die Duma zurückgewiesen Gründe für die Zurückweisung sind laut dem Schreiben organistatrorische und strukturelle Fehler.
dami i gospod
Der Präsident der Föderation, hat das Gesetz auf Drucksache 16/134 Haushalstgesetz wieder an die Duma zurückgewiesen Gründe für die Zurückweisung sind laut dem Schreiben organistatrorische und strukturelle Fehler.
[*]Art. 4. Abs. 1 besagt, dass der Finanznotstand alleine dadurch zustande kommt, dass ein Scheitern des Entwurfes oder Teilen nach Art. 1. Abs. 2 in der Duma vorliegt - der Föderationsrat bleibt unberücksichtig gleichwohl er nach der Verfassung zu beteiligen ist. Eine Ersetzung von "Duma" durch "Föderationsversammlung" ist geboten.[*]Art. 4. Abs. 2 besagt, dass der Finanznotstand durch die Zentralbank der Androischen Föderation festgestellt wird - diese ist aber ein Sonderorgan der Exekutive und es scheint sinnvoller, diese Aufgabe dem für die Umsetzung des Haushaltes zuständigen Ministerium zu übertragen.[*]Art. 3. Abs. 3 benennt explizit das Finanzministerium zur berechtigten Nutzung der staatlichen Fonds und Finanzreserven zur Behebung des Finanznotstandes - die Zuständigkeit in diesen Geschäftsbereichen obliegt derzeit dem Ministerium für Haushalt und Staatsvermögen. Um der sich wandelnden Regierungsstruktur Rechnung zu tragen, scheint eine Ersetzung durch "zuständiges Ministerium" die beste Lösung zu sein.
Ich eröffne die Debatte und erteile das Wort dem Abgeordneten Kronskij