17.05.2015, 20:46
Wenn Sie es, wasche kollega, nun noch in "Zweites Gesetz zur Korrektur von Gesetzestexten" umbenennen, sehe ich keinen Grund für eine Ablehnung durch die NA.
Wobei man überlegen könnte, ob man nicht das überflüssige - weil in die Verfassung integrierte - Staatsregelungsgesetzbuch gleich mit aufhebt und daraus dann ein Rechtsbereinigungsgesetz macht.
Wobei man überlegen könnte, ob man nicht das überflüssige - weil in die Verfassung integrierte - Staatsregelungsgesetzbuch gleich mit aufhebt und daraus dann ein Rechtsbereinigungsgesetz macht.