ich sehe ein recht umfangreiches neues Verfassungswerk, dass unsere aktuelle für jeden leicht verständliche drei seitige Verfassung in ein juristisch-akademisches Werk von acht Seiten umwandelt. Es ist löblich, dass Menschenrechte oder Verwaltungsstrukturen die als Gesetze fungierten nun im Verfassungsentwurf stehen, jedoch bin ich der Meinung, dass eben jene Fixierungen der Gesetzgebung die Freiheit nehmen und eine gewisse Begrenzung der demokratischen Autorität bewirken sollen.
Ich sehe in diesem Entwurf auch eine gewisse Entdemokratisierung sowie eine Stärkung der Macht des Präsidenten. So zum einen kann ich der Auflösung der Duma durch den Präsidenten in keinster weise zustimmen und würde hier gerne eine Begründung hören.
Dann frage ich mich, warum obligatorische Volksabstimmungen auf einmal nur noch faktultativ sind. Über die Verfassung hat bisher stets die Bevölkerung abgestimmt. Das sollte so bleiben.
Das Präsidentenamt das nun seit gut zwei Jahren erst besteht hat immer mehr Macht erhalten. Sowohl faktische wie symbolische. Ich halte eine weitere Ausweitung für recht riskant, zumal das androische Staatsoberhaupt wohl, nach dem dreibürgischen Kaiser, über die meiste Macht in der demokratischen Welt verfügt.
Bzgl. der Ukas sollte ein Vetorecht der Duma beibehalten werden.
Bzgl. der Rechenschaftspflicht sollte klar sein, dass die Regierung gegenüber der Duma auch weiterhin eine Rechnschaftspflicht hat.
Ich hätte noch die Frage, was im Falle geschieht, dass der Föderationsrat nicht über die nötige 3/5 Mehrheit verfügt, oder gar nicht erst abstimmt. Ich wäre hier eher für die Beibehaltung des Vetorechts.
Was bedeutet "längerfristig" im Falle der Vakanz des Präsidenten?
Wem obliegt das Kommando über die Armee? Laut dem Entwurf offenbar niemand.
Ich bin der Meinung, Staatsverträge sollten nur durch die Duma und nicht beide Kammern beschlossen werden.
Was sind Sondergesetze?
Ich spreche mich gegen ein Vetorecht des Präsidenten aus. Hatten wir bisher auch nicht.
Eine automatische Selbstauflösung der Duma sollte es nicht geben. Stattdessen sollte das bisherige System der Neuberechnung der Mehrheitsverhältnisse beibehalten werden.
beginnt mit einem ausführlichen wie engagiert vorgetragenen Vortrag, der jedoch keinesfalls übertrieben energisch oder laut, sondern sachlich wirkt, um auf die Äußerung Kronskijs zu antworten
Gospodin President,
eine Verfassung hat doch, Gospodin Kronskij, an erster Stelle die Rechtssicherheit und klare staatliche Strukturen zu geben, einen Staat zu ordnen. Das ist eine komplexe Aufgabe, die mit der bisherigen Verfassung in den Augen der Regierung nicht vollständig erfüllt wird. In Seiten zu rechnen und damit die Güte eines so grundlegenden wie bedeutungsvollen Werkes zu bemessen, ist nicht zielführend.
Festlegungen, die der Entwurf ergänzend trifft, schränken natürlich die Freiheit der Verfassungsorgane ein. Dies jedoch nicht zur "Begrenzung der demokratischen Autorität" sondern einerseits zum Wohle des Bürgers, der vor Willkür geschützt wird, andererseits zum Wohle des Staates, für den unzweifelhafte und haltbare Regeln und eine klare Verteilung der Kompetenzen von großer Wichtigkeit sind.
In diesem Sinne ist auch die zweifelsohne durchgeführte Stärkung des Präsidenten zu verstehen: Sie hält die Regierung handlungsfähig und bekräftigt ein Amt, das unmittelbar vom Volk besetzt wird.
Das geplante Auflösungsrecht gegenüber Duma, dass der Präsident neu erhält, dient dabei der Verhinderung von Blockaden. Wann immer es Situationen gibt, in denen eine arbeitsfähige Regierung nicht mehr gegeben ist, muss die Verfassung Bestimmungen zur Auflösung solcher Probleme bereitstellen. Die Alternative wäre es, der Duma das Recht einzuräumen, den Präsidenten - aus politischen Gründen - abzuwählen und einen anderen zu bestimmen.
Dies stünde aber im absoluten Gegensatz zu den Grundsätzen einer präsidialen Republik, die Andro bisher darstellt.
Die bisherigen Bestimmungen bieten keinen Ausweg - das kann dann so enden, wie man es in Astor nicht selten erlebt und das wünsche ich mir für Andro nicht.
Es ist durchaus üblich, dass Verfassungen durch den Gesetzgeber - der in einer repräsentativen Demokratie durch die Bevölkerung legitimiert ist und auch in der regulären Gesetzgebung diese vertritt, unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Eine Volksabstimmung darüber abzuhalten ist aufwändig, teuer und dauert lange, auch wenn es nur um Kleinigkeiten geht.
Bei der Möglichkeit fakultativer Volksabstimmungen bin ich bei Ihnen, die Nachteile eines solchen Verfahrens sprechen aber in den Augen der Regierung gegen eine Beibehaltung im Regelfall.
Das Präsidentenamt mag erst recht jung sein, das Amt des Ministerpräsidenten mit ähnlichen Befugnissen existierte aber schon vorher. Wie man ein Amt nun bezeichnet, ändert doch nichts an seiner Wirkung.
Die Stärkung des Präsidenten hier als gefährlich zu bezeichnen, halte ich für unangemessen, schließlich setzt der Entwurf klare Grenzen. Wir haben es hier durchaus mit einem Gleichgewicht der Institutionen zu tun, das im Zweifel die Föderationsversammlung als Vertretung des Volkes für sich in Anspruch nehmen kann.
Eine Aufweichung der Rechenschaftspflichten war in der Tat nicht geplant oder beabsichtigt, hier wird die Regierung nachbessern.
Eine Ukas des Präsidenten ist eine Ukas des Präsidenten, also eine Exekutivanordnung. Wenn die Föderationsversammlung eine solche außer Kraft setzen will, sollte sie nicht nur destruktiv, sondern konstruktiv durch Gesetzesregelung dafür sorgen, dass die Grundbedingung, der Erlass "im Rahmen der Gesetze" entfällt.
Welche 3/5-Mehrheit meinen Sie, Gospodin Kronskij? - im Allgemeinen gilt im normalen Verfahren eine Frist von sieben Tagen, in der sich der Föderationsrat mit einer Angelegenheit befassen kann. Wann immer die Beteiligung des Föderationsrates zwingend ist, kann seine Nichtzustimmung nicht umgangen werden, solange dieser nicht suspendiert ist.
Was eine "längerfristige Verhinderung" darstellt, wird im Wege der
Anwendung oder Auslegung zu entscheiden sein, schließlich kann dies in
Zeiten nationaler Notlagen auch eine andere Wichtigkeit haben, das kann man pauschal nicht beantworten, fürchte ich.
Beim Kommando über die Armee verweise ich auf Artikel 21, Absatz 3, der einschlägig wie eindeutig sein dürfte.
Bezüglich der Staatsverträge stehe ich einer Änderung durchaus offen gegenüber. Zu der Frage nach den Sondergesetzen verweise ich auf Artikel 20, Absatz 3.
Das Vetorecht des Präsidenten ist aus Sicht der Regierung von Vorteil, um eine Balance herzustellen zwischen der Gesetzgebungsbefugnis der Föderationsversammlung und der Ausführungspflicht der Exekutive. Ich weise darauf hin, dass das Veto durchaus überstimmt werden kann.
Wenn die Duma aus weniger als der Hälfte ihrer Abgeordneten besteht, kann keine repräsentative Vertretung des Wählerwillens mehr gegeben sein, Neuwahlen sind hier der einzige Weg, um diese Wiederherzustellen.
hat etwas nachgelesen und wendet sich nun noch einmal an die Abgeordneten
Gospodin President,
ich bitte um Verzeihung, aber ich muss eine meiner Aussagen korrigieren: Ein Kontrollrecht der Duma gegenüber der Regierung ist in Artikel 18, Absatz 5 normiert.
Gospodin President.
Wasche Kolega.
Ich verstehe ehrlich Die Aufregung der DPA in manchen Fällen. Und zwar sehr. Ich bin ja auch der Meinung man sollte Blockade verhindern aber wie das macht ist so eine Sache. Es wäre auch möglich dass wir doch auch einen Ministerpräsidenten oder den Vizepräsidenten als Regierungschef einsetzen aber der Präsident macht die Politik. So und dann wäre ich noch dafür dass man Dem Parlament dass recht gibt den Ministerpräsidenten oder den Vizepräsidenten abzuwählen. Die Abwahl des Staatspräsidenten durch die Duma wäre ein sehr gute Sache. wenn ein Zweidrittelmehrheit der Abwahl des Präsidenten zustimmt dann ist der Präsident abgewählt. Ich spreche mich auch dafür aus dass der Präsident des Föderationrats die Möglichkeit erhält als Stellvertreter des präsidenten zu amtieren im Falle eines Notfalls. Zum Vetorecht. Auch andere Staaten wie Bergen haben ein Vetorecht. Doch erst sollte geklärt sein wie viel mal darf der Staatspräsident einen Gesetzesentwurf zurückweisen. Dass sind noch Fragen die geklärt werden müssten.
Gospodin President,
das widerspricht der langen Tradition in Andro. Wir brauchen keine zwei Ämter in der Exekutive.
Eine Abwahl des Präsidenten durch die Duma würde nicht in das System der Volkswahl passen, dann hätten wir quasi eine parlamentsgebundene Exekutive, ein System, dass absolut unüblich ist.
Die Übernahme der Vertretung des Präsidenten durch einen Funktionsträger der Legislative widerspricht der Gewaltentrennung diametral und ist indiskutabel.
Das der Präsident ein Gesetz einmal zurückweisen kann, ist normiert.
Zitat:Festlegungen, die der Entwurf ergänzend trifft, schränken natürlich die Freiheit der Verfassungsorgane ein. Dies jedoch nicht zur "Begrenzung der demokratischen Autorität" sondern einerseits zum Wohle des Bürgers, der vor Willkür geschützt wird, andererseits zum Wohle des Staates, für den unzweifelhafte und haltbare Regeln und eine klare Verteilung der Kompetenzen von großer Wichtigkeit sind.
Das sehe ich eher zwiespaltig. Es gibt für mich keinen Grund hier etwas einzuengen. Es gibt dafür keinen Grund, und ich vestehe nicht, warum es auf einmal kommen soll.
Zitat:In diesem Sinne ist auch die zweifelsohne durchgeführte Stärkung des Präsidenten zu verstehen: Sie hält die Regierung handlungsfähig und bekräftigt ein Amt, das unmittelbar vom Volk besetzt wird.
Das geplante Auflösungsrecht gegenüber Duma, dass der Präsident neu erhält, dient dabei der Verhinderung von Blockaden. Wann immer es Situationen gibt, in denen eine arbeitsfähige Regierung nicht mehr gegeben ist, muss die Verfassung Bestimmungen zur Auflösung solcher Probleme bereitstellen. Die Alternative wäre es, der Duma das Recht einzuräumen, den Präsidenten - aus politischen Gründen - abzuwählen und einen anderen zu bestimmen.
Dies stünde aber im absoluten Gegensatz zu den Grundsätzen einer präsidialen Republik, die Andro bisher darstellt.
Die bisherigen Bestimmungen bieten keinen Ausweg - das kann dann so enden, wie man es in Astor nicht selten erlebt und das wünsche ich mir für Andro nicht.
Die Änderungen stehen den Traditionen Andros entgegen. Weder muss der Präsident noch mehr gestärkt werden, er ist schon stark, noch muss die Duma geschwächt werden. Ich lehne eine Auflösung der Duma durch den Präsidenten ab. Das ist zu willkürlich. Die aktuelle Regelungen der Mehrheitsanpassung funktioniert schon seit über fünf Jahren. Ich sehe überhaupt keinen Weg zur Blockade. Wir wählen auch nicht so oft, bis jemanden das Wahlergebnis passt.
Zitat:Es ist durchaus üblich, dass Verfassungen durch den Gesetzgeber - der in einer repräsentativen Demokratie durch die Bevölkerung legitimiert ist und auch in der regulären Gesetzgebung diese vertritt, unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Eine Volksabstimmung darüber abzuhalten ist aufwändig, teuer und dauert lange, auch wenn es nur um Kleinigkeiten geht.
Bei der Möglichkeit fakultativer Volksabstimmungen bin ich bei Ihnen, die Nachteile eines solchen Verfahrens sprechen aber in den Augen der Regierung gegen eine Beibehaltung im Regelfall.
Wir haben bisher immer über die Verfassung das Volk abstimmen lassen. So auch diesmal. Ich bezweifel, dass das Volk sich dieses Recht nehmen lässt. Und Demokratie kann keine Frage des Geldes sein!
Zitat:Das Präsidentenamt mag erst recht jung sein, das Amt des Ministerpräsidenten mit ähnlichen Befugnissen existierte aber schon vorher. Wie man ein Amt nun bezeichnet, ändert doch nichts an seiner Wirkung.
Die Stärkung des Präsidenten hier als gefährlich zu bezeichnen, halte ich für unangemessen, schließlich setzt der Entwurf klare Grenzen. Wir haben es hier durchaus mit einem Gleichgewicht der Institutionen zu tun, das im Zweifel die Föderationsversammlung als Vertretung des Volkes für sich in Anspruch nehmen kann.
Nein, wenn die neue Verfassung so wie sie ist durchkommt, steht der Präsident klar über der Duma. Die jetzigen Verhältnisse sind da viel gerechter. Zumal es auch so etwas wie symbolische Macht und die Macht der Worte gibt. Ein Präsident als Staatsoberhaupt und Regierungschef steht deutlich über einem Ministerpräsidenten. Zumal der MP nicht das Staatsoberhaupt war.
Der Umzug vom gläsernen Haus der Politik in den alten Zarenkremlpalast ist auch ein Zeichen. Ein Zeichen der neuen Stärke aber auch der Intransparenz.
Zitat:Eine Aufweichung der Rechenschaftspflichten war in der Tat nicht geplant oder beabsichtigt, hier wird die Regierung nachbessern.
Wollen wir das hoffen.
Zitat:Eine Ukas des Präsidenten ist eine Ukas des Präsidenten, also eine Exekutivanordnung. Wenn die Föderationsversammlung eine solche außer Kraft setzen will, sollte sie nicht nur destruktiv, sondern konstruktiv durch Gesetzesregelung dafür sorgen, dass die Grundbedingung, der Erlass "im Rahmen der Gesetze" entfällt.
Also wenn der Präsident die Deportation einer Minderheit veranlasst, dann muss die Duma das zu einem Gesetz umwandeln? Sicher nicht!
Zitat:Welche 3/5-Mehrheit meinen Sie, Gospodin Kronskij? - im Allgemeinen gilt im normalen Verfahren eine Frist von sieben Tagen, in der sich der Föderationsrat mit einer Angelegenheit befassen kann. Wann immer die Beteiligung des Föderationsrates zwingend ist, kann seine Nichtzustimmung nicht umgangen werden, solange dieser nicht suspendiert ist.
Der Föderationsrat benötigt eine 3/5 Mehrheit für ein Veto laut ihrem Entwurf. Ich frage sie, was ist, wenn der FR tagungsunfähig ist? Denn derzeit sitzen im FR nur 3 der 5 Provinzen und über zwei besteht die Bundesexekution. Dies regelt die Verfassung auch nicht.
Zitat:Was eine "längerfristige Verhinderung" darstellt, wird im Wege der Anwendung oder Auslegung zu entscheiden sein, schließlich kann dies in Zeiten nationaler Notlagen auch eine andere Wichtigkeit haben, das kann man pauschal nicht beantworten, fürchte ich.
Nationale Notlagen sollen aber auch per Gesetz bestimmt werden. Viele der androischen Gesetze beruhen auf Erfahrungen. Entweder durch Notwendigkeiten bzw. Katastrophen oder aber durch Macht- und Amtsmissbrauch von Ministern.
Zitat:Beim Kommando über die Armee verweise ich auf Artikel 21, Absatz 3, der einschlägig wie eindeutig sein dürfte.
Bezüglich der Staatsverträge stehe ich einer Änderung durchaus offen gegenüber. Zu der Frage nach den Sondergesetzen verweise ich auf Artikel 20, Absatz 3.
Hier wäre die Frage, was geschieht eigentlich mit der Widerspruchsfrist. Bis die FV eine Entscheidung getroffen hat, kann der Präsident ja 7 Tage Krieg führen. Derzeit sieht eine gesetzliche Regelung vor, dass der Präsident über bis zu 5000 Mann direkt entscheiden kann. Darüber hinaus benötigt er die Zustimmung der Duma.
Zitat:Das Vetorecht des Präsidenten ist aus Sicht der Regierung von Vorteil, um eine Balance herzustellen zwischen der Gesetzgebungsbefugnis der Föderationsversammlung und der Ausführungspflicht der Exekutive. Ich weise darauf hin, dass das Veto durchaus überstimmt werden kann.
Also eine Person kann ein Gesetz, dass durch die gewählten Volksvertreter und die gewählten Subjektvertreter aufgehoben werden? Nein. Bisher bedurfte es auch keiner Vetos. Zumal sich der Präsident jederzeit in den Gesetzgebungsprozess einmischen kann. In Andro herrschte bislang stets der Konsens. Ein Veto wäre ein krasser Dissens.
Zitat:Wenn die Duma aus weniger als der Hälfte ihrer Abgeordneten besteht, kann keine repräsentative Vertretung des Wählerwillens mehr gegeben sein, Neuwahlen sind hier der einzige Weg, um diese Wiederherzustellen.
Sehe ich anders. In früheren Zeiten hat dies zu viel zu vielen Neuwahlen geführt. Nur weil ein Repräsentant nicht gewillt oder fähig ist seinen Pflichten nachzukommen, kann man weder die übrigen Fraktionen für strafen noch den Wähler permanent zur Urne rufen. Nochmal: der aktuelle Stand ist, dass die Mehrheitsverhältnisse neu angepasst werden. Ist Abgeordneter X länger als zwei Wochen abwesend, sind seine Sitze vakant. Sie verfallen erst vollständig nach 2 Monaten. Das ist ein bisher sehr gutes System, dass vor allem für Stabilität sorgt. Alles andere würde eher die Instabilität hervorrufen.
Eine Aufteilung des Präsidentenamtes in einen Präsidenten und Ministerpräsidenten lehne ich ab. Wir sind ein präsidiales System und nicht semi-präsidial. Das würde zu zu viel Zwist und Uneinigkeit führen.
Gospodin President,
warum es sinnvoll ist, Kompetenzabgrenzung zu betreiben und den Bürger vor Willkür besser zu schützen, erschließt sich nach Meinung der Regierung von selbst.Das das in der bisherigen Verfassung nicht geregelt ist, ist kein Argument für die Nichteinführung, sondern ein Missstand.
Die bisherige Regelung der Mehrheitsanpassung ist schlicht undemokratisch und nicht mit den Prinzipien der repräsentativen Demokratie vereinbar - Abhilfe tut hier Not.
Der Präsident kann einmal in seiner Amtszeit die Duma auflösen, nicht so oft, bis ihm das Ergebnis passt, Gospodin Kronskij.
Demokratie ist keine Frage des Geldes und wird es niemals sein. Aber Demokratie muss sich immer die Frage stellen, ob nicht unkompliziertere Methoden es auch tun. Die Föderationsversammlung repräsentiert das Volk. Das ist eine starke Grundlage für Verfassungsänderungen - alternativ ist immer noch ein Referendum möglich.
Die Föderationsversammlung steht über dem Präsidenten, der nur im Rahmen der Gesetze arbeiten kann, über die diese das letzte Wort hat. Die einzig höhere Instanz ist das Volk, das durch Wahlen die Duma und den Präsidenten sowie mittelbar auch den Föderationsrat bestimmt.
Die Deportation einer Minderheit wäre schlicht verfassungswidrig und würde nicht durchgeführt. Polemik ist hier fehl am Platze.
Nehmen wir an, es geht um das Thema der Besoldung von Beamten: Hier kann die Föderationsversammlung ein Gesetz erlassen. Tut sie das nicht, kann der Präsident im Rahmen der Verfassung und der Gesetze Regelungen per Ukas festlegen.
Das Parlament jedoch könnte jederzeit andere Vorschriften erlassen oder einfach beschließen, die Uka aufzuheben - das ergibt sich schon aus der Normenhierarchie.
Die Verfassung regelt in Artikel 19, Absatz 1, Satz 2, dass
Zitat:Kein Subjekt, dass unter Verwaltung durch die Föderation steht, [soll] während dieser Verwaltung im Föderationsrat seine Stimme führen [soll].
und in Artikel 19, Absatz 2 ein Suspendierungsverfahren, bei dem die Rechte des Föderationsrates ausgesetzt werden können, wenn weniger als die Hälfte der Subjekte vertreten sind.
Gospodin Kronskij, natürlich kann auch der Gesetzgeber eine Auslegung der Verfassung vornehmen, indem er Vorschriften per Gesetz konkretisiert, von daher wäre die Längerfristigkeit entweder der Definition der Föderationsversammlung, des Ministerrates und der Föderationsversammlung oder dem Föderationsgerichtshof überlassen.
Der Präsident kann ein Gesetz zurückverweisen. Sein Widerspruchsrecht ist aufschiebend, nicht verhindernd.
Zur Anpassung der Mehrheitsverhältnisse habe ich bereits etwas gesagt.
Im Bezug auf die Nichteinführung eines Ministerpräsidenten teilt die Regierung ihre Auffassung.
Also ich kann einem Abbau der Demokratie nicht zustimmen. Die Verfassung muss durch das Volk als den obersten Souverän beschlossen bzw. geändert werden. Ebenso darf die Duma nicht durch den Präsidenten auflösbar sein. Das ist für mich nicht verhandelbar. Im großen und ganzen stimme ich dem Verfassungsentwurf ja zu, aber es gibt einige Eckpunkte, die ich für absolut falsch, wenn nicht gar, verheerend und undemokratisch halte. Alles andere wäre ein Schritt zurück und reaktionär. Wir sind kein Zarenreich mehr.