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Gut, dann denke ich, sollten wir noch den Kooperationsvertrag in Sachen Kultur und Forschung zusammenbringen. Nehmen wir den "bergischen" Entwurf? Sie können ihn gerne entsprechend abändern.
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Begrüßt den Präsidenten angemessen.
Exzellenz, Euer Besuch ist mir eine wahre Ehre! Wir sprachen gerade über die androisch-dreibürgische Kooperation.
Dann wieder zu seinem Amtskollegen.
Gerne nehme ich diesen Entwurf, würde ihn aber bevorzugt noch mit dem Kabinett besprechen.
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Guten Tag, Exzellenz es ist eine Freude Sie zu sehen.
Ich habe mir die Gesprächsprotokolle durchgelesen und würde folgendes vorschlagen:
Wir konzentrieren uns erstmal auf der Zusammenarbeit im Hochschulsektor, da die allgemeinbildenden Schulen, soweit ich das verstanden habe nicht Reichssache sind. Deshalb sollten wir erstmal mit einem einfachen Austauschprogramm anfangen, dann müssen wir uns erstmal keine Gedanken über gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen machen etc. Unter folgenden Rahmenbedingungen:
Dauer 1 bis 2 Semester
Voraussetzungen: hinreichende Kenntnisse der Landessprache; die jeweiligen Vertragspartner ermöglichen den Erwerb dieser Sprachkenntnisse durch den Aufbau von Sprach- und Kulturzentren im jeweils anderen Land.
Austauschstudenten sind von Studiengebühren ausgenommen, bzw. diese werden vom Heimatstaat bezahlt.
Austauschstudenten erhalten eine zusätzliche Unterhaltsbeihilfe um entwaige Kaufkraftunterschiede auszugleichen.
Die Vertragspartner sichern zu, dass den teilnehmenden Studenten durch die Teilnahme am Programm keine Nachteile entstehen.
In der Praxis wäre es dann Aufgabe der jeweiligen Universitäten mit Partneruniversitäten entsprechende Austauschverträge auszuhandeln um diese Bestimmungen umzusetzen. Danach können sie auf staatlicherseits bereitgestellte Gelder zurückgreifen um die Kosten zu decken.
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Das sieht ja gut aus. Ich würde bei § 5 noch ergänzen, dass beide Vertragspartner bei der Erforschung der Arktis zusammenarbeiten. Hier kann man vielleicht ein binationales Institut gründen, welches sich diesem Feld widmet.