03.08.2014, 10:58
Wasche Kolega,
ich schlage hiermit eine geringfügige Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor, dahingehend, das vor allem nicht-slawische, bzw. nicht mostowskawischstämmige Namen im Pass nicht mit Vatersnamen angegeben werden müssen. Dies kommt dann vor allem den mawetischen, karolischen und almachischen Bürgern entgegen. Das ganze versteht sich als kann, nicht als soll oder muss.
Jeder Mawete ist natürlich auch freigestellt, seinen Vatersnamen im Pass (Profil) zu tragen.
ich schlage hiermit eine geringfügige Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor, dahingehend, das vor allem nicht-slawische, bzw. nicht mostowskawischstämmige Namen im Pass nicht mit Vatersnamen angegeben werden müssen. Dies kommt dann vor allem den mawetischen, karolischen und almachischen Bürgern entgegen. Das ganze versteht sich als kann, nicht als soll oder muss.
Jeder Mawete ist natürlich auch freigestellt, seinen Vatersnamen im Pass (Profil) zu tragen.
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§1. Dieses Gesetz ergänzt zu §1. den (3)(b) Absatz wie folgt:
Bei einem nicht-slawischen Namen bzw. einem Namen nicht-mostowskawischer Abstammung ist die Eintragung des Vatersnamen im Pass fakultativ. Bei der Einbürgerung muss der Name dennoch, soweit bekannt, mitgeteilt werden. Betroffen von dieser Regelung sind die Völker gemäß Heterogenitätsgesetz §2. (2)., namentlich Ratharier, Karolen und Eranier, inklusive Almachen, exklusiv der Krolockskis.
§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
§1. Dieses Gesetz ergänzt zu §1. den (3)(b) Absatz wie folgt:
Bei einem nicht-slawischen Namen bzw. einem Namen nicht-mostowskawischer Abstammung ist die Eintragung des Vatersnamen im Pass fakultativ. Bei der Einbürgerung muss der Name dennoch, soweit bekannt, mitgeteilt werden. Betroffen von dieser Regelung sind die Völker gemäß Heterogenitätsgesetz §2. (2)., namentlich Ratharier, Karolen und Eranier, inklusive Almachen, exklusiv der Krolockskis.
§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.