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[01-07-03082014] Staatsbürgerschaftsgesetz - Druckversion

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[01-07-03082014] Staatsbürgerschaftsgesetz - Andrej Louwowitsch Kronskij - 03.08.2014

Wasche Kolega,

ich schlage hiermit eine geringfügige Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor, dahingehend, das vor allem nicht-slawische, bzw. nicht mostowskawischstämmige Namen im Pass nicht mit Vatersnamen angegeben werden müssen. Dies kommt dann vor allem den mawetischen, karolischen und almachischen Bürgern entgegen. Das ganze versteht sich als kann, nicht als soll oder muss.
Jeder Mawete ist natürlich auch freigestellt, seinen Vatersnamen im Pass (Profil) zu tragen.


Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes

§1. Dieses Gesetz ergänzt zu §1. den (3)(b) Absatz wie folgt:
Bei einem nicht-slawischen Namen bzw. einem Namen nicht-mostowskawischer Abstammung ist die Eintragung des Vatersnamen im Pass fakultativ. Bei der Einbürgerung muss der Name dennoch, soweit bekannt, mitgeteilt werden. Betroffen von dieser Regelung sind die Völker gemäß Heterogenitätsgesetz §2. (2)., namentlich Ratharier, Karolen und Eranier, inklusive Almachen, exklusiv der Krolockskis.

§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



- Iossif Lettwitsch Jansikow - 03.08.2014

Gospodin President
Wasche Kolega
Ich bin für dieses Gesetz weil wir unserer Republik heterogen bleiben muss . Und durch dieses Gesetz wird das bekräftigt.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.08.2014

Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes

§1. Dieses Gesetz ergänzt zu §1. den (3)(b) Absatz wie folgt:
Bei einem nicht-slawischen Namen bzw. einem Namen nicht-mostowskawischer Abstammung ist die Eintragung des Vatersnamen im Pass fakultativ. Bei der Einbürgerung muss der Name dennoch, soweit bekannt, mitgeteilt werden. Betroffen von dieser Regelung sind die Völker gemäß Heterogenitätsgesetz §2. (2)., namentlich Ratharier, Karolen und Eranier, inklusive Almachen, exklusiv der Krolockskis.

sowie

Änderung des §1
(2) Folgende Daten müssen angegeben werden:
-Vorname (im Profil)
-Vatersname (im Profil)
-Nachname (im Profil)
-Geburtstag (im Profil)
-Provinz (im Profil)
-Wohnsitz (im Profil)
-andere Staatsbürgerschaften (im Profil)

§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Somit muss jeder potnentielle Neubürger sich nur noch anmelden und das Datenblatt ("im Profil") ausfüllen und kann schnell und unbürokratisch eingebürgert werden.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 11.08.2014

Gibt es weitere Wortmeldungen?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.08.2014

Können wir abstimmen?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.08.2014

Stimmen Sie der Änderung des Gesetzes zu?

[_] Da
[_] Net
[_] Wozderschanie

Abstimmungsdauer sieben Tage. Geben Sie ihre Stimmenzahl an.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.08.2014

72x da


- Alexej Nikolajewitsch Tukatschewski - 24.08.2014

71x Da


- Anatolii Muhammedow Arsajew - 26.08.2014

36x da


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 01.09.2014

Die nötige Mehrheit wurde erreicht, das Gesetz ist damit geändert.