[01-07-03082014] Staatsbürgerschaftsgesetz - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9) +----- Forum: Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=30) +------ Forum: Archiv der Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=31) +------ Thema: [01-07-03082014] Staatsbürgerschaftsgesetz (/showthread.php?tid=6980) |
[01-07-03082014] Staatsbürgerschaftsgesetz - Andrej Louwowitsch Kronskij - 03.08.2014 Wasche Kolega, ich schlage hiermit eine geringfügige Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor, dahingehend, das vor allem nicht-slawische, bzw. nicht mostowskawischstämmige Namen im Pass nicht mit Vatersnamen angegeben werden müssen. Dies kommt dann vor allem den mawetischen, karolischen und almachischen Bürgern entgegen. Das ganze versteht sich als kann, nicht als soll oder muss. Jeder Mawete ist natürlich auch freigestellt, seinen Vatersnamen im Pass (Profil) zu tragen.
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§1. Dieses Gesetz ergänzt zu §1. den (3)(b) Absatz wie folgt: Bei einem nicht-slawischen Namen bzw. einem Namen nicht-mostowskawischer Abstammung ist die Eintragung des Vatersnamen im Pass fakultativ. Bei der Einbürgerung muss der Name dennoch, soweit bekannt, mitgeteilt werden. Betroffen von dieser Regelung sind die Völker gemäß Heterogenitätsgesetz §2. (2)., namentlich Ratharier, Karolen und Eranier, inklusive Almachen, exklusiv der Krolockskis. §2. Schlussbestimmung Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. - Iossif Lettwitsch Jansikow - 03.08.2014 Gospodin President Wasche Kolega Ich bin für dieses Gesetz weil wir unserer Republik heterogen bleiben muss . Und durch dieses Gesetz wird das bekräftigt. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.08.2014
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§1. Dieses Gesetz ergänzt zu §1. den (3)(b) Absatz wie folgt: Bei einem nicht-slawischen Namen bzw. einem Namen nicht-mostowskawischer Abstammung ist die Eintragung des Vatersnamen im Pass fakultativ. Bei der Einbürgerung muss der Name dennoch, soweit bekannt, mitgeteilt werden. Betroffen von dieser Regelung sind die Völker gemäß Heterogenitätsgesetz §2. (2)., namentlich Ratharier, Karolen und Eranier, inklusive Almachen, exklusiv der Krolockskis. sowie Änderung des §1 (2) Folgende Daten müssen angegeben werden: -Vorname (im Profil) -Vatersname (im Profil) -Nachname (im Profil) -Geburtstag (im Profil) -Provinz (im Profil) -Wohnsitz (im Profil) -andere Staatsbürgerschaften (im Profil) §2. Schlussbestimmung Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Somit muss jeder potnentielle Neubürger sich nur noch anmelden und das Datenblatt ("im Profil") ausfüllen und kann schnell und unbürokratisch eingebürgert werden. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 11.08.2014 Gibt es weitere Wortmeldungen? - Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.08.2014 Können wir abstimmen? - Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.08.2014 Stimmen Sie der Änderung des Gesetzes zu?
[_] Da [_] Net [_] Wozderschanie Abstimmungsdauer sieben Tage. Geben Sie ihre Stimmenzahl an. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.08.2014 72x da - Alexej Nikolajewitsch Tukatschewski - 24.08.2014 71x Da - Anatolii Muhammedow Arsajew - 26.08.2014 36x da - Andrej Louwowitsch Kronskij - 01.09.2014 Die nötige Mehrheit wurde erreicht, das Gesetz ist damit geändert. |