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[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#21
Kolega Kronskij,

ich schlage vor einen Richter von der Duma zu wählen, einen Richter vom Föderationsrat zu wählen und einen Richter vom Volk zu wählen. Der Präsident sollte keine Richter mehr auswählen dürfen. Dann gibt es auch kein Befangenheitsproblem.

Außerdem sollten wir die Unterscheidung zwischen der unmittelbaren Betroffenheit der Provinzen sparen, da diese effektiv nicht durchführbar ist. Demgegenüber soll der Föderationsrat allein ein susspensives Vetorecht gegen alle Gesetzevorschläge haben. Dies bedeutet, wenn der Föderationsrat gegen einen Gesetzesvorschlag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ein Veto einlegt, dann muss die Duma das Veto mit zwei Dritteln ihrer Stimmen überstimmen. Sonst ist der Gesetzesvorschlag gescheitert.
#22
Nun die Wahl eines Richters durch den FR scheint mir dann schon angemessener. Es wäre aber ein Machtverlust für den Präsidenten.
Es steht aber bislang nicht geschrieben, dass der FR mit 2/3 Mehrheit ein aufschiebendes Veto einlegen kann.
Nun die Gesetze der Provinzen sind deren Angelegenheit. Sollte also wie hier besprochen, die Republik ein Gesetz einführen, dass es in den Provinzen bislang nicht gibt, können die Provinzen dagegen Widerspruch einlegen.
Ansonst müsste ein Gericht feststellen, ab wann man überhaupt zu einer Provinzangelegenheit Widerspruch einlegen kann.
Faktisch zu allen Themen, die die Verfassung der Duma bislang nicht einräumt.
#23
Der Sowet Federazii kann ein Veto mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen einlegen. Aber wenn er zum Beispiel eine größere Mehrheit erreicht (Zwei Drittel), dann muss die Duma das Veto des SF auch mindestens mit zwei Dritteln ihrer Stimmen zurückweisen.
Die Provinzen sollten überall das Gesetzgebungsrecht haben, wo es den lokalen Bedürfnissen am angemessensten ist. Wo die Republik Probleme besser regeln kann, muss sie das Gesetzgebungsrecht haben. Das betrifft im wesentlichen alle Angelegenheiten, welche einen überlokalen Bezug habenund von großer Bedeutung für die gesamte Republik. Ich denke, dass dies zusätzlich festgelegt werden muss um Missverständlichkeiten auszuräumen.
#24
Zu diesen Punkten

-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle

haben Provinzen somit schonmal kein Stimmrecht.
Ansonst nur zu Themen, die das Inland betreffen, besser gesagt Gesetze von der Republik nach unten.
Ich bin aber gegen Vetos über Belange die Republikangelegenheit sind.
#25
Wie wäre es, wenn Duma und Föderationsrat mit der 2/3 Mehrheit die Immunität des Präsidenten aufheben können und dieser somit durch das Föderationsgericht angeklagt werden kann?
Derzeit genießen nur Abgeordnete Immunität, nicht die Regierung. Sollten wir mal ändern.

Gesetz zur Änderung der Verfassung

Dieses Gesetz hat die Aufgabe, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Verfassung der Föderalen Republik Andro wie folgt zu ändern:


§1. Paragraph 5 wird wie folgt ergänzt.

Die Republik hat nur in jenen Bereichen das Recht zur Gesetzgebung, welche ihr durch diese Verfassung ausdrücklich eingeräumt worden ist. In allen anderen Bereichen hat die Republik das Recht zur Gesetzgebung, sofern und soweit die Provinzen nicht von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch gemacht haben. Machen die Provinzen von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch, so tritt das entsprechende Gesetz der Republik für jene Provinz außer Kraft

Artikel 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von dem Föderationsrat
Die Regierungen der Provinzen sind im Föderationsrat vertreten. Jede Provinzregierung entsendet einen Vertreter, welcher Rede- und Stimmrecht zu allen im Föderationsrat tagenden Angelegenheiten hat. Das Nähere regeln Provinzgesetze. Die Vertreter der Provinzen im Föderationsrat dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete in der Duma tätig sein. Die Vertreter im Föderationsrat können für Äußerungen, die sie vor dem Rat oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Provinzvertreter getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die Verteilung des Stimmrechts im Föderationsrat ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 20 Stimmen
Korgowska - 12 Stimmen
Wiltuwija - 8 Stimmen
Ribir - 6 Stimmen
Almachistan - 5 Stimmen
Autonomes Gebiet Krolock - 1 Stimme

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
a) Initiativ- und Antragrecht vor der Duma;
b) ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binnen einer Woche nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma, durch den Föderationsrat gegenüber der Duma, zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit der gleichen Stimmmehrheit zurückweisen wie es zustande kam, wobei der Beschluss der Duma dann zu Stande kommt. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen.
c) Alle Gesetze und Beschlüsse der Duma, welche die Provinzen betreffen, bedürfen der Zustimmung des Föderationsrates.
Den Vorsitz des Föderationsrates übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.

§2. Artikel 6 wird wie folgt ergänzt:

§ 6) Von den Präsidenten der Republik und dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik. Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; er hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk, den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk, mit absoluter Stimmenmehrheit, gewählt. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt und entlassen. Bei der Ernennung sind sie vom Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Der Präsident verfügt über Immunität und Indemnität. Diese können jedoch bei einem schweren Amtsvergehen durch 2/3 Mehrheit der Duma und des Föderationsrates aufgehoben werden.
Der Präsident kann nach der Aufhebung der Immunität allein durch den Föderationsgerichtshof, im Falle des Landes- oder Hochverrats sowie Amtsmissbrauchs, angeklagt werden. Der Föderationsgerichtshof erklärt den Präsidenten seines Amtes für verlustig, wenn dieser sich einer schwerwiegenden Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat. Erklärt der Föderationsgerichtshof einen Präsidenten seines Amtes für verlustig, so sind binnen eines Monates Neuwahlen zum Amt des Präsidenten durchzuführen.
Der Präsident der Republik kann kein Mitglied der Duma oder des Föderationsrates sein.

§3. Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:

§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges oberstes Gericht für ganz Andro, welches die Bezeichnung '' Föderationsgerichtshof '' trägt. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, dem Föderationsgerichtshof anzurufen. Die Richter entscheiden frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes.
Dem Föderationsgerichtshof stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch die Duma und einer durch den Föderationsrat, für zwölf Monate, bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.

§4. Artikel 8 wird wie folgt ergänzt:

§ 8..) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.

§5. Artikel 9 wird wie folgt ergänzt:

§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das androische Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie der Föderalen Republik Andro dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie durch das androische Volk angenommen wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in dieser Verfassung beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.

§6. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.

Grün bedeutet neu bzw. Änderung.
Ich halte eine doppelte Absicherung für den Präsidenten am sinnvollsten.


§2 Abs. 7. und 8. des Stastsregelungsgesetzbuches müssen im Falle einer Annahme der Verfassungsänderung das geändert werden.
#26
Die Immunitäts- und Indemnitätsregelungen müssen auch auf die Mitglieder der Duma und die Minister der Regierung erstreckt werden um die Arbeitsfähigkeit der Legislative und Exekutive zu gewährleisten. Desweiteren muss die Einspruchsfrist auf zwei Wochen erweitert werden. Außerdem soll der Föderationsrat nur ein suspensives Vetorecht haben, aber kein absolutes Vetorecht, wenn Gesetze die Provinzen unmittelbar betreffen. Wann eine solche Unmittelbarkeit vorliegt ist nämlich nur sehr schwer festzustellen.

Gesetz zur Änderung der Verfassung

Dieses Gesetz hat die Aufgabe, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Verfassung der Föderalen Republik Andro wie folgt zu ändern:


§1. Paragraph 5 wird wie folgt ergänzt.

Die Republik hat nur in jenen Bereichen das Recht zur Gesetzgebung, welche ihr durch diese Verfassung ausdrücklich eingeräumt worden ist. In allen anderen Bereichen hat die Republik das Recht zur Gesetzgebung, sofern und soweit die Provinzen nicht von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch gemacht haben. Machen die Provinzen von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch, so tritt das entsprechende Gesetz der Republik für jene Provinz außer Kraft

Artikel 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von dem Föderationsrat
Die Regierungen der Provinzen sind im Föderationsrat vertreten. Jede Provinzregierung entsendet einen Vertreter, welcher Rede- und Stimmrecht zu allen im Föderationsrat tagenden Angelegenheiten hat. Das Nähere regeln Provinzgesetze. Die Vertreter der Provinzen im Föderationsrat dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete in der Duma tätig sein. Die Vertreter im Föderationsrat können für Äußerungen, die sie vor dem Rat oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Provinzvertreter getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die Verteilung des Stimmrechts im Föderationsrat ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 20 Stimmen
Korgowska - 12 Stimmen
Wiltuwija - 8 Stimmen
Ribir - 6 Stimmen
Almachistan - 5 Stimmen
Autonomes Gebiet Krolock - 1 Stimme

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
a) Initiativ- und Antragrecht vor der Duma;
b) ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binnen zweier Woche nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma, durch den Föderationsrat gegenüber der Duma, zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit der gleichen Stimmmehrheit zurückweisen wie es zustande kam, wobei der Beschluss der Duma dann zu Stande kommt. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen.
c) Den Vorsitz des Föderationsrates übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.

§2. Artikel 6 wird wie folgt ergänzt:

§ 6) Von den Präsidenten der Republik und dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik. Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; er hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk, den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk, mit absoluter Stimmenmehrheit, gewählt. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt und entlassen. Bei der Ernennung sind sie vom Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Der Präsident verfügt über Immunität und Indemnität. Diese können jedoch bei einem schweren Amtsvergehen durch 2/3 Mehrheit der Duma und des Föderationsrates aufgehoben werden.
Der Präsident kann nach der Aufhebung der Immunität allein durch den Föderationsgerichtshof, im Falle des Landes- oder Hochverrats sowie Amtsmissbrauchs, angeklagt werden. Der Föderationsgerichtshof erklärt den Präsidenten seines Amtes für verlustig, wenn dieser sich einer schwerwiegenden Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat. Erklärt der Föderationsgerichtshof einen Präsidenten seines Amtes für verlustig, so sind binnen eines Monates Neuwahlen zum Amt des Präsidenten durchzuführen.
Der Präsident der Republik kann kein Mitglied der Duma oder des Föderationsrates sein.

§3. Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:

§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges oberstes Gericht für ganz Andro, welches die Bezeichnung '' Föderationsgerichtshof '' trägt. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, dem Föderationsgerichtshof anzurufen. Die Richter entscheiden frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes.
Dem Föderationsgerichtshof stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch die Duma und einer durch den Föderationsrat, für zwölf Monate, bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.

§4. Artikel 8 wird wie folgt ergänzt:

§ 8..) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.

§5. Artikel 9 wird wie folgt ergänzt:

§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das androische Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie der Föderalen Republik Andro dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie durch das androische Volk angenommen wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in dieser Verfassung beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.

§6. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.
#27
Abgeordnete haben bereits Immunität, aber auf die Minister sollten wir es audsweiten.
Würden sie bitte die entsprechende Änderung mit dem suspensiven Veto vornehmen? Das würde ich auch eher einem absoluten Veto vorziehen.
#28
Wasche Kolega?
#29
Gesetz zur Änderung der Verfassung

Dieses Gesetz hat die Aufgabe, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Verfassung der Föderalen Republik Andro wie folgt zu ändern:


§1. Paragraph 5 wird wie folgt ergänzt.

Die Republik hat nur in jenen Bereichen das Recht zur Gesetzgebung, welche ihr durch diese Verfassung ausdrücklich eingeräumt worden ist. In allen anderen Bereichen hat die Republik das Recht zur Gesetzgebung, sofern und soweit die Provinzen nicht von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch gemacht haben. Machen die Provinzen von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch, so tritt das entsprechende Gesetz der Republik für jene Provinz außer Kraft

Artikel 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von dem Föderationsrat
Die Regierungen der Provinzen sind im Föderationsrat vertreten. Jede Provinzregierung entsendet einen Vertreter, welcher Rede- und Stimmrecht zu allen im Föderationsrat tagenden Angelegenheiten hat. Das Nähere regeln Provinzgesetze. Die Vertreter der Provinzen im Föderationsrat dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete in der Duma tätig sein. Die Vertreter im Föderationsrat können für Äußerungen, die sie vor dem Rat oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Provinzvertreter getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die Verteilung des Stimmrechts im Föderationsrat ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 20 Stimmen
Korgowska - 12 Stimmen
Wiltuwija - 8 Stimmen
Ribir - 6 Stimmen
Almachistan - 5 Stimmen
Autonomes Gebiet Krolock - 1 Stimme

Die Stimmen pro Provinz müssen einheitlich abgegeben werden.

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
a) Initiativ- und Antragrecht vor der Duma;
b) ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binnen zweier Woche nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma, durch den Föderationsrat gegenüber der Duma, zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit der gleichen Stimmmehrheit zurückweisen wie es zustande kam, wobei der Beschluss der Duma dann zu Stande kommt. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen.
c) Den Vorsitz des Föderationsrates übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.

§2. Artikel 6 wird wie folgt ergänzt:

§ 6) Von den Präsidenten der Republik und dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik. Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; er hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk, den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk, mit absoluter Stimmenmehrheit, gewählt. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt und entlassen. Bei der Ernennung sind sie vom Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Der Präsident, wie die Minister, verfügen über Immunität und Indemnität. Diese können jedoch bei einem schweren Amtsvergehen durch 2/3 Mehrheit der Duma und des Föderationsrates aufgehoben werden.
Der Präsident kann nach der Aufhebung der Immunität allein durch den Föderationsgerichtshof, im Falle des Landes- oder Hochverrats sowie Amtsmissbrauchs, angeklagt werden. Der Föderationsgerichtshof erklärt den Präsidenten seines Amtes für verlustig, wenn dieser sich einer schwerwiegenden Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat. Erklärt der Föderationsgerichtshof einen Präsidenten seines Amtes für verlustig, so sind binnen eines Monates Neuwahlen zum Amt des Präsidenten durchzuführen.
Der Präsident der Republik kann kein Mitglied der Duma oder des Föderationsrates sein.

§3. Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:

§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges oberstes Gericht für ganz Andro, welches die Bezeichnung '' Föderationsgerichtshof '' trägt. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, dem Föderationsgerichtshof anzurufen. Die Richter entscheiden frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes.
Dem Föderationsgerichtshof stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch die Duma und einer durch den Föderationsrat, für zwölf Monate, bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.

§4. Artikel 8 wird wie folgt ergänzt:

§ 8..) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.

§5. Artikel 9 wird wie folgt ergänzt:

§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das androische Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie der Föderalen Republik Andro dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie durch das androische Volk angenommen wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in dieser Verfassung beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.

§6. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.

*so* sollten wir nicht vllt allen Provinzen nur 2 Stimmen geben? Oder eine? Sonst will jeder in den Stimmstärksten Provinzen regieren und es führt zu einem Stimmungleichgewicht. Das will diese Reform ja eigentlich bezwecken*so*
#30
*so* Die Stimmen sollten an der Größe bemessen werden, alles andere finde ich dämlich. Und ja, dann wollen halt alle in den größten Provinzen regieren. Wäre ja schön, wenn das überhaupt jemand will Wink *so*
  


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