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Informationsstunde der Regierung bezüglich des Jerusalem-Mandats
#21
Das ist davon Abhängig. Bis jetzt ist ein Verbleib der Truppen zur Sicherung der Nachschublinien in Jerzsalem vor Rebellen vorgesehen. Eventuell werden Truppen, sollte die Lage es erforden und die verehrte Versammlung dem zustimmen nach Haxagon verlegt, da Dreibürgen pro forma der SDR den Krieg erklären wird, da schwyzerische Einheiten an der Seite Zedariens in Jerusalem kämpfen.
#22
:applaus:

Gospodin President, waschi Deputati,

ich schlage vor zur weiteren Finanzierung des Einsatzes zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen.

Gospodin President,

wie lange schätzen wir wird der Krieg noch dauern?
#23
Deputati Iwnaushkin, die SDR engagiert sich ebenfalls mit einigen tausend Soldaten, allerdings ist ein EIngreifen weiterer Staaten unwahrscheinlich.

Deputati Kamow, der Konflikt in Jerusalem wird, wenn die Einnahme Askalons gelingt, innerhalb eines Monats beendet werden.
#24
Wasche Kolega,

ich würde vorschlagen, dass wir berechnen, wie viel Geld noch ein Monat in Anspruch nehmen würde und dann keinen Kredit sondern unseren Fond anbrechen. Dazu haben wir ihn ja. Es ist nicht schön, aber besser als nichts. Weiterhin sollten wir aber nicht mehr Truppen entsenden, falls es nicht unbedingt notwendig ist.
Sobald die Republik Jerusalem befreit ist, und Dreibürgen besser klar kommt, sollten wir auch rasch abziehen.
#25
Vorschlag:

Beschluss der Duma der Föderalen Republik Andro zur Finanzierung des Einsatzes der föderalen Streitkräfte im Heiligen Land.

§ 1 Die Duma ermächtigt hiermit die Regierung der Föderalen Republik Andro dazu Geldmittel des Nationalen Fonds zur Finanzierung des Einsatzes der föderalen Streitkräfte im Heiligen Land zu nutzen.
§ 2 Der entnommene Betrag ist im Rahmen des nächsten Haushaltsplans dem Nationalen Fonds wiederzuzuführen.
§ 3 Dieser Beschluss tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
#26
Gospodin President, Kollega Kamow,
das ist eine Informationsstunde und keine Aussprache. Nach der GO muss hierfür eine Aussprache eröffnet werden.

SimOff
Ich bin kein Paragraphenreiter, spiele nur Opposition mit Verzögerungstaktik.
#27
Deputat Iwanuschkin,

gemäß § 5, Abs. 2 der Geschäftsordnung gelten für Anträge keinerlei Formvorschriften. Ihre Stellung ist daher auch während einer laufenden Aussprache heraus möglich. Ich erweitere nun den Gegenstand der Aussprache auf den Antrag des Deputierten Kamow.
#28
Wasche Kolega,

ich denke auch, dass man dies einfach und unbürokratisch handhaben kann. Wir könnten zwar eine gesonderte Aussprache eröffnen, aber hier geht es ja auch um Jerusalem und das Mandat.
#29
Gibt es eigentlich etwas neues? an die Regierung
#30
Während Saizew wohl lieber noch DPA Kugelschreiber verteilt, als seinen Pflichten als Präsident Andros nachzukommen schlage ich vor schon einmal über diese Vorschläge zu beraten.


Änderungsbeschluss der Duma über das Jerusalemmandat sowie den Rückversicherungsvertrag mit Dreibürgen

§1. Aufhebung des Mandats

(1) Der "Beschluss der Duma über die Vergabe eines Mandates für die
Streitkräfte der Föderalen Republik Andro in der Republik Jerusalem"
wird mit einer Frist von 15 Tagen aufgehoben.

(2) Innerhalb dieser Frist sind alle androischen Einheiten aus den Kampfgebieten abzuziehen.

(3)Bis zum Ende der Frist muss der Rücktransport der androischen
Soldaten begonnen haben. Für den Rücktransport ist die Regierung sowie
die STAWKA zuständig. Der Rücktransport muss binnen 10 Tagen nach Ende
der 15 tätigen Frist abgeschlossen sein.

(4)Das Freiwilligenbatallion wird abgezogen.

§2. Änderung des "Rückversicherungsvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Dreibürgen"

(1) §1. (1) wird wie folgt geändert

Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen erklären
hiermit, sich im Fall eines kriegerischen Konfliktes gegenseitig Hilfe
zukommen zu lassen.

(2) §1. (3) wird wie folgt geändert

Im Sinne dieses Artikels gilt als bewaffneter Angriff jeder bewaffnete
Angriff auf das Heimatterritorium des Vertragspartners, in Antica/Hanar
für Dreibürgen und Renzia für Andro, jedoch ohne die Überseegebiete
eines dieser Staaten auf anderen Kontinenten oder Inseln.

(3) §2. (1) wird wie folgt geändert

Die hohen vertragschließenden Mächte vereinbaren daher, dass sie im
Falle eines bewaffneten Angriffs dem angegriffenen Vertragspartner
militärischen und humanitären Beistand leisten, um die Sicherheit des
Gebiets der Vertrasparteien wiederherzustellen.

(4) Die in §2. dieses Änderungsbeschluss gefassten Änderungen sind der
dreibürgischen Regierung mitzuteilen und in folge dessen ist eine
gemeinsame Ändeurng herbeizuführen.

Der Wortlaut, jedoch nicht der Inhalt, darf dabei geändert werden.

§3. Schlussbestimmung

Dieser Beschluss tritt mit seiner Verkündung in Kraft und Änderung bzw. ersetzt alle genannten Beschlüsse der Duma.

Erklärung der Duma über den Änderungsbeschluss zum Jerusalemmandat und der Änderung des Rückversicherungsvertrags

Die Duma erkennt an, dass die freie und souveräne Republik Jerusalem
durch Zedarien angegriffen wurde. Jedoch sieht sie in dem alten
Rückversichuerngsvertrag keine Garantieerklärung für Andro, da Jerusalem
kein Überseegebiet Dreibügens ist. Daher ergeht auch die Änderung
dieses Vertrags dahingehend, dass eine gemeinsame Verteidigung nur für
das Heimatland gewährleistet werden soll. Einen Schutz durch androische
Einheiten für Kolonien oder Überseegebiete, kann und darf Andro nicht
übenehmen.

Weiterhin dienen die Soldatinnen und Soldaten der androischen
Streitkräften einzig und allein Andro und somit dessen
Landesverteidigung bzw. der Verteidigung unserer Vertragspartner.

Die Föderale Republik Andro tritt für eine Dekolonialisierung der Welt sowie die Selbstbestimmung der Völker ein.
  
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