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[01-02-22012013] Reform der föderalistischen Mitbestimmung auf Bundesebene
#21
SimOff
Stand da nicht etwas davon, dass eine Neuverhandlung nicht mehr möglich ist?
#22
SimOff
Bei einem Richter in einem einfachen Verfahren? Eigentlich nicht. Dagegen kann man ja auch Widerspruch einlegen Wink

Aus dem Verwaltungsgesetz:

§1. Allgemeine Rechte
(1)Die Rechte der Republik und zwischen Republik und den Provinzen ergibt sich aus der Verfassung der Föderalen Republik Andro und den weiteren Gesetzen.
(2)Die Föderale Republik Andro hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit, gewisse Rechte partiell an die Provinzen abzutreten oder zu delegieren. Auch können die Provinzen mit einigen administrativen oder exekutiven Rechten zwecks Planung, Durchführung oder Verwaltung von Projekten oder aufgaben ausgestattet werden.
(3)Die in (2) genannte Rechtsübertragung darf niemals dazu führen, dass die Verwaltung oder Staatsführung der Föderalen Republik beeinträchtigt wird oder eine Handlungsunfähigkeit entseht. Die Republik hat jederzeit das Recht und die Pflicht die von ihr abgetretenen Rechte an die Provinz zu widerrufen.

§2. Rechte der Provinzen
(1)Die Rechte der Provinzen ergeben sich aus den Rechten, die der Republik laut Verfassung nicht zufallen, oder die an sie per Verfassung, Gesetz oder Dekret abgetreten wurde.
(2)Die Provinzen haben das Recht über die Kommandogewalt sowie die Verwaltung und innere Ordnung der Provinzpolizeikommandos. Dies muss in Absprache mit dem Polizeipräsidenten der Föderalen Republik oder dem Innenminister geschehen. Über Ausrüstung, Ausbildungsinhalte und Fuhrpark bestimmt die Föderale Republik. Im Falle eines Missbrauchs der Polizeigewalt, kann das Provinzpolizeikommando an die Föderale Republik per Dektret übergehen.
(3)Den Provinzen unterstehene in Friedenszeiten die Milizkorps der Provinz der Landesstreitkräfte der Streitkräfte der Föderalen Republik Andro. Sie sind ausschließlich zu Hilfs- ergungs- und Katastrophendiensteinsätzen einzusetzen. Im Falle eines Missbrauchs kann der Verteidigungsminister oder die STAWKA das Kommando der Provinz entziehen.
(4)Die Provinz hat die Pflicht, alle Verwaltungstätigkeiten der ihr unterstellen Verwaltungsgliederungen zu überwachen und zu kontrollieren. ei Verstößen oder finanziellen Problemen muss die Provinzregierung eingreifen.
(5)Die Provinzen haben das Recht, sich eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung, Legislative und Judikative zu geben.
(6)Die Rechte der Provinz sind:
-Provinzgericht für Zivilangelegenheiten
-aurecht von Straßen und Regierungs- und Verwaltungsgebeäuden
-Provinzfinanzrecht
-Kontrolle über die Handlungen der untergeordneten Verwaltungsebenen
-Kontrolle über die obersten Provinzbehörden
-au von Hochschulen in Absprache mit der Föderalen Republik
-Vereinsrecht

Die Provinzen können bislang alles tun, was die Verfassung ihnen nicht vorenthält. Ich schlage vor, an die Regierung zu appelieren, wie im Fale Mostowskajas, bei der der "Volksratsvorsitzende" per Dekret die Exekutivbefugnisse eines Präsidenten der Provinz erhalten hat.
Dies kann man auch auf Korgowska anwenden und der Provinz mehr freie Hand gewähren.
Oder aber wir ändern ein Gesetz, z.B. das Staatsregelungsgesetzbuch, in dem klar steht: "sollte es auf der Ebene der Republik, kein Gesetz zu einem bestimmten Thema oder eine Regelung geben, so haben die Provinzen das Recht, sich dieses Thema legislativ anzunehmen. Bis auf Widerruf oder einer Gesetzesanpassung der Republik sind diese gültig"
#23
Gospodin President, waschi kolegi,

ich verlange die Umbenennung der Provinzen in Föderationsländer, denn dies wird ihrer Staatsqualität besser gerecht! Desweiteren bestehe ich auf das von mir vorgeschlagene Substitutivrecht der Länder! Die Gesetzgebungsbefugnis der Republik ist zu begrenzen, denn die Erfahrung lehrt, dass die meisten Probleme regional besser gehandhabt werden können.
#24
Wasche Kolega,

ich spreche mich gegen eine erneute Verfassungsänderung aus. Den Provinzen wurde schon viel gesetzlicher Freiraum gelassen, den sie nicht nutzen. Solange sie hier nicht an ihre Grenzen stoßen oder es Probleme gibt, sehe ich hier keinen Handlungsbedarf. Im Gegenteil, ich befürchte fast eher einen Mangel an Verwaltung und Administration. Regionale Probleme können lokale Kräfte in der Tat besser und unbürokratischer lösen, aber dann sollten sie damit auch einmal anfangen oder es nach Koskow melden, aber auch hier tut sich nichts.
Weitehrin sehe ich in einer zu starken Aufweichung des Zentralstaats eine Gefährdung der Stabilität nach innen und Souveränität nach außen.

Ich plädiere daher dafür, dass die Regierung und/oder der Gesetzgeber den Provinzen, wie bereits vorher erläutert, bei Bedarf mehr Rechte zuteil werden lässt.
Diesen Bedarf sehe ich derzeit aber nicht.
#25

Gospodin President, waschi deputati,


Ich Danke das Hohe Haus für das Rederecht. [/size]

Meine Ideen zum Thema Reform sind:


1. Für je 315.000 [statt 500.000] Bürger der Föderalen Republik Andro soll ein Abgeordneter gewählt werden. Das sind insgesamt: 450 [statt 285] Mandate.


2. Die Gesamtstimmen der Provinzen sollen auf 200 [statt 285] begrenzt sein.

Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wiefolgt:

Mostovskaja - 71 [statt 102] Stimmen

Korgowska - 41 [statt 58] Stimmen

Wiltuwija - 35 [statt 50] Stimmen

Ribir - 28 [statt 40] Stimmen

Almachistan - 25 [statt 35] Stimmen


3. Ist ein Pairs abwesend für mehr als 14 Tagen, so soll eine Neuwahl binnen 7 Tagen stattfinden.


4. Der Präsident der Republik soll auch die folgende Befugnisse besetzen:

a) das Begnadigungsrecht.

b) das recht, Gesetze zu veroffentlichen.

c) das recht, die Minister zu ernennen und zu entlassen.

d) das recht einmal pro Jahr, vor der Duma, einen Bericht über die Lage der Nation zu geben.

5. Die Duma kann, mit absoluter Stimmenmehrheit, ein Mistrauenvotum gegen einzelne Minister beschliessen. In diesen Fall, must der zustandige Minister zurücktreten.

Ein Mistrauenvotum gegen den Präsidenten kann nur für Hochverrat oder Verfassungsbruch stattfinden, und benötigt eine 2/3 Mehrheit der Duma. In diesem Fall, sollen Neuwahlen zur Präsidentschaft, binnen 14 Tagen, stattfinden.

Das recht der Duma einen Gegenkandidaten des Präsidenten zu wahlen fällt fort.


6. Die 3 Richter des Föderationsgerichtshofes werden wie folgt bestimmt:

1 durch den Ministerrat

1 durch die Volksvertretern in der Duma

1 durch die Pairs in der Duma


7. Der Präsident der Republik vertritt Andro völkerrechtlich. Er schließt im Namen der Republik die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.

Kriegserklärung, Friedensschluss und abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung der Duma, in der Form eines Gesetzes. Für Exekutivabkommen gelten die Vorschriften über die Föderationsebene entsprechend.

Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.


8. Eine Änderung der Verfassung benötigt eine 2/3 Mehrheit der Duma, und ist danach, nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes, möglich.


9. Die bezeichnung „Freie Republik Andro“ [wo sie sich, in der Verfassung, immer noch befindet] soll zu „Föderale Republik Andro“ geändert werden.


10. Die Menchenrechte, welche in der Konvention der UVNO bezeichnet sind, sollten, als Anhang, ein Teil der Verfassung werden.



Ich hofe das diese Ideen ihren Platz in einen Verfassungsentwurf finden.



Spasiba,

[size=10]KONSTANTIN KONSTANTINOWICH BOULIKIN
#26
Gospodin President, waschi kolegi,

meine Fraktion beharrt auf die Umbennung der Provinzen. Materiell wurde dieser Status gerade vom Föderationsgerichtshof bestätigt, in den Länderverfassungen ist er fest verankert. Es wird Zeit dies nun auch auf Föderationsebene nachzuvollziehen!

Gospodin Boulikin,

die konservative Fraktion lehnt ihre Vorschläge ab. Die Zahl der Dumaabgeordneten wurde erst kürzlich angepasst. Zu einer erneuten Reform besteht kein Anlass. Die Ernennung und Entlassung von Provinzdelegierten ist einzig Sache der jeweiligen Provinzen.

Desweiteren gibt es eine strikte Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung und ausführender Gewalt. Dies hat sich bewährt und soll auch so bleiben. Ihr Vorschlag birgt vielmehr die Gefahr wackeliger und instabiler Regierungen. Der Ministerrat hängt aus guten Grund nicht vom Vertrauen der Duma ab! Die von ihnen vorgeschlagenen Rechte besitzt der Präsident bereits qua Amt.

Über eine Änderung des bisherigen Richterwahlrecht zugunsten der Stärkung der Provinzen ließe sich allerdings nachdenken.

Auch, die unter Punkt 7 vorgeschlagenen "Reformen" sind bereits heute geltendes Recht und Verfassungspraxis.

Eine weitere Erschwerung von Verfassungsänderungen ist allerdings unnötig.

Punkt Neun stellt lediglich die Korrektur eines Schreibfehlers dar und sollte ohne größere Probleme machbar sein. Ein Anhängen der Menschenrechtserklärung ist allerdings unnötig und würde die Verfassungsurkunde nur unnötigerweise aufblähen.
#27
Gospodin Kamow,

Ich Glaube das die Verfassung sehr viele Fehler hat. Eine Verfassungspraxis ist nicht dasselbe wie ein Anteil der Verfassung. Die Kompetenzen des Präsidenten müssen Teil der Verfassung sein. Qua Amt kann der Präsident alles tun was er will. Andro hat eine geschriebene Verfassung und keine stillschweigende Verfassung (wie Albernia). Also muss die Verfassung einen Missbrauch der Macht von der Exekutiven Gewalt beschränken.

Der Teil der Verfassung das die Wahl eines Gegenkandidates des Präsidenten Verlangt, ist nicht Teil des androischen Verfassungssystems. Das Volk wählt seinen Präsidenten, und nicht die Duma (wie einen Kanzler). So muss diese Bestimmung von der Verfassung abgewischt werden.

Die Menchenrechte sind der wertvollste Teil der Verfassung. Sie müssen Bestandteil der Verfassung sein.

Das Problem mit den abwesenden Pairs soll endlich gelöst werden. Eine Vakanz im Amt eines Pairs ist nicht Gut für die betroffene Provinz. Etwas muss stattfinden. Eine Neuwahl ist die Lösung. Warum gibt es Pairs, wenn sie immer abwesend sind???

Die Reform des Verfassungssystems ist eine sehr schwierige Arbeit. Ich möchte auch die Ideen von den anderen Deputati zu diesem Thema hören. Es geht um das Vaterland!!!

Spasiba
#28
Ja, Gospodin Boulkin, es geht um unser Vaterland, deshalb rufe ich sie zu Ruhe und Besonnenheit auf, wir dürfen nichts übereilen. Die Duma möchte ich nicht weiter vergrößern, mein Wunsch ist es lediglich die Pairssitze durch Provinzpräsidenten zu ersetzen und das Stimmrecht der Provinzen, wegen mir auch Föderationländern zu überarbeiten.
#29
Wasche Kolega,

ich erinnere an die korrekte Anredeformel!

Die gilt auch für Gäste!

zu den Punkten von Gospodin Boulikin

1. die Bürger die ein Abgeordneter vertritt wurden schon gesenkt, daher haben wir auch mehr Abgeordnete. Die Duma umfasste zuvor nur knapp 251 Abegordnete und Pairs zusammen. Ich denke, eine erneute Vergrößerung wäre hier unangebracht.

2. ich stehe eigentlich einer Stärkung der Duma positiv gegenüber, aber auch hier wurde bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass Republik wei Provinzen gleich stark sein sollten.

3. die Abwesenheitsfrist gilt bereits, jedoch denke ich, dass so frühe Neuwahlen nicht klug wären. Derzeit gibt es sogar gar keine Neuwahlregelung. Ich denke aber, dass sies recht sinnvoll wäre. Denn nach 2 Monaten verliert jeder Abgeordnete/Pairs automatisch sein Mandat nach unabgemeldeter Vakanz.

4. b-d tut er bereits, a wäre eine Option

5. ich rate dringend von solchen einzelnen Misstrauensvoti ab. Das destabilisiert nur das Land

6. ist auch bereits so der Fall, bis auf das ein Richter direkt vom Volk gewählt wird

7. ist auch der Fall

8. die Duma stimmt bereits fakultativ darüber ab, aber das letzte Wort sollte das Volk haben

9. sollte man auch so lassen

10. ist doch bereits der Fall


Auch wenn ich gegen viele der Punkte von Gospodin Boulikin bin, danke ich ihm dennoch für seine Ideen.


Weiterhin lehne ich einen Exekutivföderalismus ab. Die Gewaltenteilung sollte auch für die Provinzen gelten.
#30
Wasche Kolega,

gibt es hier noch Aussprache bedarf?
  


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