wir freuen uns ja immer, wenn sich Bürger beteiligen, aber sie müssen, wenn sie hier reden möchten, erst um das Rederecht bitten im Büro des Dumapräsidenten.
Solange bitte ich alle, die von Gospodin Boulikin getätigte Aussage zu ignorieren.
bisher kann die Republik nach Belieben in Angelegenheiten der Provinzen hineinregieren und Gesetze erlassen. Denn föderales Recht bricht stehts Provinzrecht. Meine Fraktion schlägt vor dieses in ein Substitutivrecht umzuwandeln. Das bedeutet die Republik darf Gesetze erlassen, aber die Provinzen haben das Recht diese Gesetze durch eigene zu ersetzen. Wenn die Provinzen dieses Recht nicht nutzen, dann sei es so.
Die derzeitige Doppelkonstruktion ist allerdings zu aufwändig und daher abzulehnen, aber wenigstens sollten die Provinzen das Recht haben selbst für sich darüber zu entscheiden.
Andrej Louwowitsch Kronskij,'index.php?page=Thread&postID=1027122#post1027122' schrieb:Gospodin Boulikin,
wir freuen uns ja immer, wenn sich Bürger beteiligen, aber sie müssen, wenn sie hier reden möchten, erst um das Rederecht bitten im Büro des Dumapräsidenten.
Solange bitte ich alle, die von Gospodin Boulikin getätigte Aussage zu ignorieren.
Präambel:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünff Föderationsländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Wiltuvija und Almachistan, diese Verfassung gegeben.
§ 5 Das Recht zur Gesetzgebung steht den Föderationsländern zu, sofern und soweit durch diese Verfassung nichts anderes bestimmt wird.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Föderationsländern ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle In allen weiteren Gesetzgebungsbereichen hat die Föderation das Recht zur Gesetzgebung, sofern und solange die Föderationsländer noch nicht von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Die Föderationsländer können in diesen Bereichen das Republikrecht durch eigene Regelungen ersetzen.
[...]
Außerdem sollte das Wort "Provinz" generell durch das Wort "Föderationsland" ersetzt werden um den föderalen Charakter der Republik zu betonen.
wir haben erst bei der letzten Verfassungsänderung vor nicht allzu langer Zeit die Rechte der Provinzen und auch Pairs überarbeitet und ausgeweitet.
Ich halte es 1. für ungut, erneut abzustimmen und 2. halte ich die Änderungen für nicht annehmbar.
Denn die Provinzen haben bereits jetzt viele Rechte. Was können wir dafür, wenn sie sie nicht nutzen? Zudem sollten wir den Föderalismus nicht übertreiben. Wir sind eine Föderale Republik, keine Föderation. Das muss man einsehen, erkennen und auch akzeptieren.
Weiterhin hat Andro 5 Provinzen, keine Föderationsländer!
Präambel:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünff Föderationsländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Wiltuvija und Almachistan, diese Verfassung gegeben.
§ 5 Das Recht zur Gesetzgebung steht den Föderationsländern zu, sofern und soweit durch diese Verfassung nichts anderes bestimmt wird.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Föderationsländern ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle In allen weiteren Gesetzgebungsbereichen hat die Föderation das Recht zur Gesetzgebung, sofern und solange die Föderationsländer noch nicht von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Die Föderationsländer können in diesen Bereichen das Republikrecht durch eigene Regelungen ersetzen.
[...]
Außerdem sollte das Wort "Provinz" generell durch das Wort "Föderationsland" ersetzt werden um den föderalen Charakter der Republik zu betonen.
In allen weiteren Gesetzgebungsbereichen hat die Föderation das Recht zur Gesetzgebung, sofern und solange die Föderationsländer noch nicht von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Die Föderationsländer können in diesen Bereichen das Republikrecht durch eigene Regelungen ersetzen.