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Katerynskyj palaz
kommt an und wird von einem der Diener zum Zaren geführt, als sie allein sind beginnt Malechski

Aleksander Jurjewitsch, ich hoffe du gestattest den informalen Ton, auch wenn ich hier in meiner Eigenschaft als Präsident der Ratsversammlung bin und nicht privat.
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Es ist dir gestattet, fahr ruhig fort.
Doch zuvor, darf ich dir etwas anbieten?
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Danke, einen Tee nehme ich gerne.

Die Ratsversammlung hat über dein enormes Arbeitspensum erfahren und möchte gerne das seinerseitige dafür tun dies zu lindern, so durch eine Verfassungsreform, welche einige deiner Pflichten in Korgowska von deinen Schultern nimmt.
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Ich danke für die Sorge der Ratsversammlung. Gern können wir sehen, welche Rechte und Pflichten an die versammlung abgegeben werden können, dennoch bestehe ich darauf das Wesen Korgowsaks zu erhalten.

Tee und Gebäck werden gebracht.
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Das Königreich steht hier auch überhaupt nicht zur Debatte. Ich habe hier einen ersten Entwurf erstellt:

Verfassung des Königreichs Korgowska

Präambel
Hiermit erlassen Wir, [...], von Gottes Gnaden König von Korgowska, Zar aller Korgowskawen, Kaiser und Autokrat von ganz Andro, kaiserlicher Prinz von Devon etc. pp. folgende, die Ordnung im Königreich Korgowska festlegende Verfassung.

Artikel 1 Über das Königreich
1.) Das Königreich ist ein teilsouveräner, untrennbarer Gliedstaat der Föderalen Republik Andro.
2.) Das Königreich ist Rechtsnachfolger der Provinz Korgowska und des Zarenreiches Verianja.
3.) Alle staatlichen Institutionen haben ihren Sitz in Sumgait.

Artikel 2 Über den König
1.) Der König ist das Oberhaupt des Königreichs Korgowskas und Symbol seiner Einheit.
2.) Der König hat das Recht Dekrete zu verfassen, welche unmittelbar Rechte oder Pflichten gegenüber den korgowskawischen Bürgern begründen können, sofern sie nicht dem übrigen föderalen oder übrigen Landesrecht widersprechen.
3.) Der König ernennt und entlässt die Beamten des Landes, sowie die Richter der Landesgerichtsbarkeit. Zur Unterstützung der Regierungstätigkeit kann der König Minister für bestimmte Fachbereiche ernennen und entlassen. Diese benötigen das Vertrauen der königlichen Ratsversammlung.
4.) Der König hat das Recht Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, sowie verdiente Persönlichkeiten in den Adelsstand zu erheben. Der König übt für das Königreich Korgowska das Gnadenrecht nach den Landesgesetzen aus.
5.) Über die Modalitäten der Erblichkeit der Königswürde befindet ein Hausgesetz.
6.) Der König kann, wenn er mehr als drei Monate seinen Amtsgeschäften grundlos fernbleibt, unauffindbar verschollen ist, oder sonst unfähig ist sein Amt weiter auszuführen mit einer Mehrheit von drei Viertel aller Stimmen der königlichen Ratsversammlung von jener für abgesetzt erklärt werden. Die königliche Ratsversammlung beruft dann den nächsten Anverwandten auf den korgowskawischen Thron.

Artikel 3 Die Königliche Ratsversammlung

1.) Das Parlament des Königreiches sei als königliche Ratsversammlung bekannt.
2.) Jeder Staatsbürger des Königreichs Korgowska ist Mitglied der königlichen Ratsversammlung mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die königliche Ratsversammlung tagt in Sumgait.
3.) Die königliche Ratsversammlung berät und beschließt über alle Gesetze, welche im Königreich Korgowska Geltung haben sollen. Ein Gesetz hat im Königreich Korgowska nur Geltung, wenn es zuvor von der königlichen Ratsversammlung ordnungsgemäß beschlossen worden und vom König sanktioniert wurde. Der König hat das Recht ein Gesetz zurückzuweisen. In diesem Fall kann die königliche Ratsversammlung das Veto mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Stimmen außer Kraft setzen. In diesem Fall ist das Gesetz zu verkünden. Die königliche Ratsversammlung kann königliche Dekrete durch eine absolute Mehrheit außer Kraft setzen.

Artikel 4 Über das korgowskawische Volk

1.) Jeder Staatsbürger der Föderalen Republik Andro, welcher seit mehr als sieben Tage ununterbrochen seinen ersten Wohnsitz im Königreich Korgowska hat ist Staatsbürger des Königreichs Korgowskas mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
2.) Jeder Bürger des Königreichs Korgowska genießt alle Rechte und Pflichten, welche ihm aus der Verfassung der Föderalen Republik Andro her zustehen.

Artikel 5 Der Eid
1.)Alle Abgeordneten und Beamten des Königreiches haben vereidigt zu werden.
2.)Die Eidesformel lautet, wie folgt:
"Ich, NAME, schwöre hiermit dem König, Korgowska und Gott ewige Treue und binde mich durch diesen Eid an sie, ich schwöre, dass ich das Volk Korgowskas schützen und zum Wohle verhelfen will, sowie stets gegen seinen Schaden zu kämpfen. Hierbei helfen mir der allmächtige Gott und sein eingeborener Sohn, Jesus Christus!"

Artikel 6 Landessymbole
1.) Das offizielle Wappen des Königreiches besteht aus drei Balken, rot-weiß-rot, von einer goldenen Äre durchstoßen und dem kaiserlichen Wappen Andros auf weißem Grund.
2.) Nationalhymne ist jene des ehemalige Zarenhymne Andros.
3.) Die Staatsflagge erscheint so, dass sie grün-weiß-rot ist, wobei auf dem weißen Balken in der Mitte das kaiserliche Wappen zu sehen ist, welches von zwei Ären flankiert wird.

Artikel 7 Abschließende Regelungen
1.) Diese Verfassung ist nur durch Beschluss der königlichen Ratsversammlung mit mindestens zwei Dritteln ihrer Stimmen und anschließender Sanktionierung durch den König änderbar.
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Vielen Dank für den Entwurf.
Dennoch finde ich es nahezu frech einen solchen Entwurf zu präsentieren, in dem die Stellung des Königs derartig geschwächt wird. Das Volk kann demnach in jedes Dekret des Königs eingreifen, sofern es möchte. Klar, in einer Demokratie sollte das möglich sein, doch Korgowska ist eine Monarchie. Ich bin gern bereit das Land zu demokratisieren, der Schritt ist längst überfällig, dennoch nicht so radikal.
Sie sehen doch an der geringen Beteiligung in der Ratsversammlung wie die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wahrnehmen.

Vielleicht wäre ein Kompromiss bestimmte Entscheidungsbefugnisse dem Königshaus zu überlassen. Wiederum andere könnten dem Parlament zustehen.
Außerdem finde ich ein Veto des Königs nicht überstimmbar. An dem Gesetz sollte weitergearbeitet werden und Anregungen (gern auch mit Kompromissen) des Königs aufgenommen werden.

Und was ist mit der heiligkeit der von Gott gegebenen Krone? Ist der König nun nicht mehr Immun vor dem Gesetz?
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Im übrigen werde ich demnächst das Wappen des Königreiches anpassen.
Die Flagge bleibt erhalten, aber da das Königreich Nachfolger des Zarentums ist sollte das Zarenwappen im Vordergrund stehen.
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Monarchie und Demokratie schließen sich nicht aus, sondern können sich sehr gut ergänzen. Was ist die Aufgabe des Monarchen? Er soll Diener des Volkes sein, aber wie wäre es damit vereinbar, wenn der Monarch gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Volkes handeln könnte, wie es bei einem absoluten Veto der Fall wäre?

Aber wie sollte die Befugnisaufteilung zwischen Krone und Ratsversammlung aussehen?
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Natürlich ist der Monarch auch Diener des Volkes. Ich befürchte nur, dass das Wort der Krone bedeutungslos wird.
Ein Schritt zur Verhinderung der bedeutungslosikeit wäre den Paragraphen zur Heiligkeit und immunität des Königs wieder einzufügen.

Welche Ressorts dem König obliegen und welchem dem Volk müsste noch entschieden werden.
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Die Heiligkeit der Krone steht außer Frage. Zu der genauen Ressortverteilung denke ich, dass dem König als Oberhaupt der Exekutive die Regierung obliegt und in Fragen der gesetzgebenden Gewalt König und Volk, welches in der Ratsversammlung versammelt ist diese gemeinsam ausüben.
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