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Weder in der Verfassung noch im Wahlgesetz ist festgelegt, dass 24 Stunden nach der Auflösung des Unterhauses Neuwahlen angesetzt werden müssen.
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Dieser Paragraph greift nur, wenn das Unterhaus aus den dort genannten Gründen aufgelöst wurde. Die Verfassung verbietet nicht die Auflösung des Unterhauses aus anderen Gründen. Zudem enthält dieser Paragraph keine Zeitangabe.
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Noch simpler wäre es, Sie vom Militair verhaften zu lassen.
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Nein, ich verstoße gegen kein Gesetz. Sehen Sie doch endlich ein, das die Gesetze nicht so sind, wie Sie sie gerne hätten.
Boris von Pereslawl-Salesski
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Brylinski, ihr Einwurf ist ohne Belang.
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Der Einwurf ist nicht ohne Belang, da das höchste Gericht dieses Staates Ihre Entscheidung, werte Despotin, aufgehoben hat. Damit ist Sie nichtig.