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[01-01-08102012] Datenschutzgesetz
#11
Dies ist möglich, allerdings mit immensen Kosten bei größeren Netzwerken verbunden, außerdem würde es mindestens 10Mio. ARW kosten solche Logging Funktionen für alle Systeme zu entwickeln und bereits 5Mio. ARW in diesem Jahr um nur die Daten zu speichern, da es keine Regelung gibt, nach wie langer Zeit diese Daten gelöscht werden dürfen nimmt die Rechtsabteilung an, dass sie ewig gespeichert werden müssen, was schlicht gigantische Kosten verursachen würde.

Nachtrag: Es wurde Kontakt mit verschiedenen Ausländischen Vertretern aufgenommen betreffend einer Firmenverlegung ins Ausland.
#12
Gospodin,

bieten sie einen Kompromiss an, außer die Verlegung ihrer Firma ins ausland anzukündigen? Eine Dokumentierung sollte vorgenommen werden,


§2 Nicht öffentliche Stellen

(1) Daten dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenden Person erhoben und gespeichert werden. Bei einer Verweigerung können Leistungen verweigert werden. Weiteres regeln entsprechende private Verträge.

...

(4) Die erhobenen Daten dürfen von der entsprechenden Stelle gemäß (1) bis auf Widerruf genutzt werden. Zugriffe und Nutzung von Datensätzen nach (1) müssen für sieben Tage dokumentiert sein.
#13
Zitat:§2 Nicht öffentliche Stellen

(1) Daten nach §1 (1) dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenden Person erhoben und gespeichert werden. Bei einer Verweigerung können Leistungen verweigert werden. Weiteres regeln entsprechende private Verträge.

(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

(3) Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den Zweckbetrieb benötigt werden.

(4) Die erhobenen Daten dürfen von der entsprechenden Stelle gemäß (1) bis auf Widerruf genutzt werden. Zugriffe und Nutzung von Datensätzen nach (1) müssen für sieben Tage dokumentiert sein.

(5) Daten müssen so geschützt sein, dass die Einsicht durch nicht berechtigte Personen nicht geschehen kann. unmöglich gemacht wird. Kann der Stelle keine Fahrlässigkeit bei Datenverlust vorgworfen werden, bleibt sie straffrei.

(6) Daten sollten möglichst anonymisiert erhoben werden.

(7) Daten zu ethnischer Herkunft, Religion, politischer Meinung und
Gesundheit dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erhoben werden
(8 ) Daten dürfen nach richterlichem Beschluss, bei einer Gefährdung der Sicherheit weitergegeben werden.
(9) Öffentlichen Stellen ist es erlaubt private Stellen mit der Speicherung und Verwaltung von Daten zu beauftragen, die Daten unterliegen weiterhin den Regelungen für öffentliche Stellen.
Das ist mein Kompromissvorschlag.
Bis zum Beschluss dieser Änderungen laufen die Verhandlungen mit anderen Staaten über eine Verlegung der Firma weiter. Derzeit wird über einen Firmensitz im Chinopischen Diyarasu beraten.
#14
Zwischenrufe aus der KP-Fraktion

Unverschämtheit! Sie wollen die Duma erpressen!
#15
Wasche Kolega, Gospodin,

ich bezweifel stark, dass sich Chinopien oder Dyarasu lohnen würde, deren Löhne, Steuern etc. sind weitaus höher, als die androischen.
Ich finde es aber auch sehr bedenklich, dass sie hier bekannt geben, wenn sie nicht ihren Willen erhalten, ins Ausland zu gehen. Das Rederecht in der Duma dient dazu, dass jeder Bürger, auch Firmen, ihre Interessen vortragen können. Da Andro eines der wenigen Ländern auf der Welt ist, das ohnehin ein Datenschutzgesetz hat, das zudem noch sehr liberal ausgelegt ist, begrüße ich aber, dass sie sich gemeldet haben.

Ich kann den Änderungen in 5,7 und 8 aber zustimmen. Sie erscheinen mir plausibel.
#16
Washa Deputanti, Gospodin President,
so sähe dann der neue §2 aus:

Holt ein zerknittertes, und vielmals verändertes Blatt Papier aus der Tasche.
Zitat:§2 Nicht öffentliche Stellen



(1) Daten nach §1 (1) dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenden Person erhoben und gespeichert werden. Bei einer Verweigerung können Leistungen verweigert werden. Weiteres regeln entsprechende private Verträge.



(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.



(3) Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den Zweckbetrieb benötigt werden.



(4) Die erhobenen Daten dürfen von der entsprechenden Stelle gemäß (1) bis auf Widerruf genutzt werden. Zugriffe und Nutzung von Datensätzen nach (1) müssen für sieben Tage dokumentiert sein.



(5) Daten müssen so geschützt sein, dass die Einsicht durch nicht berechtigte Personen nicht geschehen kann. unmöglich gemacht wird. Kann der Stelle keine Fahrlässigkeit bei Datenverlust vorgworfen werden, bleibt sie straffrei.



(6) Daten sollten möglichst anonymisiert erhoben werden.



(7) Daten zu ethnischer Herkunft, Religion, politischer Meinung und

Gesundheit dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erhoben werden

(8 ) Daten dürfen nach richterlichem Beschluss, bei einer Gefährdung der Sicherheit weitergegeben werden.

(9) Öffentlichen Stellen ist es erlaubt private Stellen mit der
Speicherung und Verwaltung von Daten zu beauftragen, die Daten
unterliegen weiterhin den Regelungen für öffentliche Stellen.
Gospodin President, ich habe Abschnitt 9 gestrichen. Sowie "nach §1 (1)" im ersten Teil. Das sie den Änderungen in 5-8 zustimmen und die Änderungen in 1 und 4 selbst vorgeschlagen haben, nehme ich an, dass die DPA den Änderungen Zustimmen wird.

Schaut freundlich zur Abgeordneten der SPA
Ich hatte nie die Absicht Arbeitsplätze aus Andro ins Ausland zu verlegen, lediglich formell sollte der Standort der Firma geändert werden.

Richtet sich an den Konservativen
Sie sind doch für den Bürokratieabbau, doch der muss nicht nur an den staatlichen Stellen sondern auch in den privaten stattfinden, meinen sie nicht auch, Gospodin?
#17
Gospodin,

wir können (9) ruhig beibehalten. Ebenso in (1) "nach §1(1)".
#18
Washa Deputanti, Gospodin President,
ich bitte Sie über das neue Datenschutzgesetz wie von mir am 26.10 12:24 vorgeschlagen abzustimmen. Ich entschuldige mich, dass die Nennung der Konsequenz der Verlegung meiner Firma auf sie teilweise wie eine Drohung gewirkt hat.
#19
Wasche Kolega,

gibt es noch Aussprachebedarf?
#20
Gospodin President, Washa Disputanti,
Von meiner Seite nicht.

Verbeugt sich.
Entschuldigung für die vergessene Anrede.
  


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