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[TOP 19] Zustand der ARS
#21
Werte Damen und Herren,

die revidierte Charta ist in Kraft. Diese sieht auch ein vollständig anderes Verfahren bzgl. der Beobachtenden Mitgliedschaft vor:

§ 8 – Beobachtende Mitgliedschaft
- die Beobachtende Mitgliedschaft dient dazu, souveräne Staaten, welche dem Renzianischen Kultur- und Lebensraum angehört sind, an die Arbeit der Organisation heranzuführen oder souveräne Staaten, welche nicht dem Renzianischen Kultur- und Lebensraum angehört angehörig sind, in die Arbeit der Organisation einzubinden.
- es steht einem jeden Beobachtenden Mitglied frei, ob es sich den Beschlüssen der Organe der Organisation anschließen möchte oder nicht.
- als Beobachtendes Mitglied beitreten kann jeder souveräne Staat, welcher die folgenden Bedingungen erfüllt:
1. der beitrittswillige Staat muss diese Charta ratifizieren;
2. der beitrittswillige Staat muss ein entsprechendes Gesuch auf Beobachtende Mitgliedschaft an das Ständige Sekretariat stellen;
3. der Ständige Ausschuss muss dem Gesuch auf Beobachtende Mitgliedschaft zustimmen.
4. Sofern all dies geschehen ist, wird der Beitritt als Beobachtendes Mitglied mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dieser Charta beim Ständigen Sekretariat vollzogen.

- das Beobachtende Mitglied kann zu einem Assoziierten Mitglied werden, sofern es dem Renzianischen Kultur- und Lebensraum angehört angehörig ist, ein entsprechendes Gesuch auf Umwandlung der Beobachtenden Mitgliedschaft beim Ständigen Sekretariat stellt und der Ständige Ausschuss nach Prüfung der Zugehörigkeit zum Renzianischen Kultur- und Lebensraum gemäß dem vom Ständigen Ausschuss beschlossenen Beitrittskatalog dem Gesuch auf Umwandlung der Beobachtenden Mitgliedschaft zustimmt.
- die Beobachtende Mitgliedschaft endet mit Umwandlung der Beobachtenden Mitgliedschaft, auf Beschluss des Ständigen Ausschusses oder durch entsprechende Mitteilung des Beobachtenden Mitgliedes an das Ständige Sekretariat.


Daher würde ich vorschlagen, die Beobachtende Mitgleidschaft der Liga auf diese Weise zu erneuern, damit alles seine volle Ordnung hat.

[Dabei fällt mir auf, dass in diesem § einige Wörter da nicht hingehören oder falsch sind:

1. [...] welche dem Renzianischen Kultur- und Lebensraum angehört sind [...] (Spiegelstrich 1),
2. [...] welche nicht dem Renzianischen Kultur- und Lebensraum angehört angehörig sind [...] (Spiegelstrich 1),
3. [...] sofern es dem Renzianischen Kultur- und Lebensraum angehört angehörig ist [...] (Spiegelstrich 4).

Irgendwo müssten auch zwei Kommata fehlen, wie ich es in Erinnerung habe. Sowas kann man ja sammeln und später dann mal zusammenfassend ändern. Jeder weiß ja auch so, was gemeint ist. Wink]
#22
Ach redaktionelle Änderungen.

Nun soweit ich weiss, ist das bei der Liga aber alles der Fall.
#23
Nicht ganz, nicht ganz: Denn die Liga hat bisher die Charta "nur" in der alten Version ratzifiziert und zum anderen fehlt sowohl ein offizielles Aufnahmegesuch als Beobachtendes Mitglied als auch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Charta jeweils beim Ständigen Sekretariat.
#24
Das ist nicht ganz korrekt ...

Antrag auf beobachtende Mitgliedsschaft

Dort sind sowohl Antrag als auch Ratifikation enthalten.
Ich bräuchte dann noch mal die neue Version ter Charta um diese zu prüfen.
#25
Bitte schön.
reicht eine Kopie herüber
#26
Frank Isara,'index.php?page=Thread&postID=1022086#post1022086' schrieb:Das ist nicht ganz korrekt ...

Antrag auf beobachtende Mitgliedsschaft

Dort sind sowohl Antrag als auch Ratifikation enthalten.
Ich bräuchte dann noch mal die neue Version ter Charta um diese zu prüfen.

Ja, jaaa, aber wir sind hier doch nicht das Ständige Sekretariat. Wink
#27
Hat sich ja nun erledigt.
#28
Nun wir sollten weiterarbeiten.
#29
Ja, jedenfalls sobald wir das Schicksal Téngókus genau kennen.
#30
Oder die Zukunft der chinopisch-androischen Beziehungen.
  


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