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Gesetz zur Änderung der Verfassung
#11
Ich schlage zudem, wenn wir die Verfassung ändern, eine Änderung des Schlussartikels vor

§ 9) Schluß-Akte

Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, wenn sie durch das gesamte Volk Andros angenommen und ratifiziert wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in diesen Dokument beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 der abgegebenen Stimmen bei gleichzeitiger Mindestteilnahme von der Hälfte des androischen Volkes möglich.

und

§ 5a) Von den Provinzen

Die Vertreter der Provinzen haben Rede- und Stimmrecht zu allen im Parlament tagenden Angelegenheiten. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wie folgt:
Mostovskaja - 51 Stimmen
Korgowska - 35 Stimmen
Viltuvija - 30 Stimmen
Ribir - 23 Stimmen
Almachistan - 11 Stimmen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein.
Die Provinzen legen sich selbst durch das Volk eine eigene Konstitution auf, die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien folgt. Weiterhin legen die Provinzen die Wahl der Pairs fest, die spätestens alle 8 Monate stattzufinden hat.

und

§ 5) Von der Gesetzgebung

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Parteien- und Organisationsrecht
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt die Republik das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen. Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu. Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Es steht allen Bürgern offen, sich mit Volksabstimmungen direkt am Gesetzgebungsverfahren zu beteidigen. Näheres regelt ein Gesetz.
#12
WENN wir die Verfassung ändern... aber dieser Anhang ist meiner Meinung nach okay.
#13
Ich denke, wenn wir eine Volksabstimmung beginnen, sollte sie mehrere Punkte umfassen als nur 6 Monate Amtszeit der Regierung.
#14
Kurzer Einwand:

Es hat schon seinen Sinn, wenn die Legislaturperiode der Duma länger dauert als die des Ministerpräsidenten. Die Duma ist schließlich Kontrollorgan.

Wenn man die Amtszeit des MP auf 6 Monate erhöht, sollte die LP der Duma daher folgerichtig auch erhöht werden, zB auf 8 oder 12 Monate.

§ 9) Bin ich dagegen. Die sehr hohen Hürden der Verfassung wurden bewusst gewählt und sind ein Garant für die Stabilität Andros. Das zu verwässern wäre ein Fehler.

§ 5a) ganz schlecht. Da hat jemand nicht nachgedacht, wiesooft bei Anträgen, die "auf die Schnelle" noch nachgereicht werden. Korgowska und Almachistan sind keine Demokratien. Eine unnötige Beschränkung. Und ob die Pairs gewählt oder ernannt werden, ist Sache der Provinz. Auch die Vorschrift von 8 Monaten ist eine unlautere Einmischung in Provinzangelegenheiten.

§ 5) ist ganz schwammig und schlecht formuliert. Mal ehrlich, wollt ihr die gute Verfassung Andros durch so einen Mist wieder völlig ruinieren? Jeder Bürger kann Anträge in der Duma stellen, das ist schon so geregelt. Die Formulierung ist einfach Mist.
#15
Ruhe bitte auf der Zuschauertribüne!
#16
Weil dem Herrn der Mund verboten wurde, wiederholt sie einfach, was er sagte.So muss man es dann wenigstens diskutieren.

Wie gerade laut genug gehört:
Es hat schon seinen Sinn, wenn die Legislaturperiode der Duma länger dauert als die des Ministerpräsidenten. Die Duma ist schließlich Kontrollorgan.

Wenn man die Amtszeit des MP auf 6 Monate erhöht, sollte die LP der Duma daher folgerichtig auch erhöht werden, zB auf 8 oder 12 Monate.

§ 9) Bin ich dagegen. Die sehr hohen Hürden der Verfassung wurden bewusst gewählt und sind ein Garant für die Stabilität Andros. Das zu verwässern wäre ein Fehler.

§ 5a) ganz schlecht. Da hat jemand nicht nachgedacht, wiesooft bei Anträgen, die "auf die Schnelle" noch nachgereicht werden. Korgowska und Almachistan sind keine Demokratien. Eine unnötige Beschränkung. Und ob die Pairs gewählt oder ernannt werden, ist Sache der Provinz. Auch die Vorschrift von 8 Monaten ist eine unlautere Einmischung in Provinzangelegenheiten.

§ 5) ist ganz schwammig und schlecht formuliert. Mal ehrlich, wollt ihr die gute Verfassung Andros durch so einen Mist wieder völlig ruinieren? Jeder Bürger kann Anträge in der Duma stellen, das ist schon so geregelt. Die Formulierung ist einfach Mist.
#17
Können sie auch selbst denken oder müssen ihnen andere immer vorsagen?

Derzeit muss 3/4 ALLER Bürger der Verfassung zustimmen. Das heißt, hier ist die einzige Problematik mit dem Wahlregister gegeben, da hier sich schon im Vorfeld 3/4 der Bürger eintragen müssen. Da es aber immer welche gibt, die nicht wählen, wäre die Verfassung auf lange Sicht irgendwann nicht mehr änderbar, bei zu vielen inaktiven Bürgern.

Wieso muss die Duma dann 12 Monate amtieren? Welche Logik ist das denn bitte?

Interessant welche Ansicht sie von den Provinzen haben. Durch die Verfassung haben die Provinzen Stimmen in der Duma, aber es steht nirgendwo, das die Provinzen sich Verfassungen geben sollen. Heißt, rein formal haben die Provinzen außer den Pairs keinerlei Rechte. Und Almachistan sowie Korgowska haben sich an die Bundesverfassung zu halten. Heißt, dass beide Provinzen demokratischen Prinzipien folgen müssen.

Die Verfassung garantiert nur zwei Volksabstimmungen: bei der Verfassungsänderung und beim Beitritt zu internationalen Organisationen. So gesehen sind andere Volksabstimmungen zwar durch ein Gesetz, nicht aber die Verfassung gedeckt und wären anfechtbar.

Gesetzinitiativen sind eine Sache, Volksabstimmungen eine andere.
#18
Natürlich kann ich selbst denken, ich wollte gerade nur verhindern, dass Sie diese Aussage einfach übergehen.

Welche Rechte würde es uns einbringen, wenn wir eine Verfassung stellen MÜSSEN?
Das ist nun für Korgowska nicht sonderlich wichtig, da es dort längst eine gibt, doch würde mich Ihre Antwort interessieren.
#19
Die Verfassung Korgowskas hätte derzeit wenig Legitimation, die soll nun mit dieser Änderung eingeführt werden. Die Provinzrechte werden nicht beschnitten, eher erweitert und gefässtigt.
Was aber die Pairswahl angeht, könnte man darüber nochmal sprechen.
Dann wäre es eben die Eigenart einer jeden Provinz, wie sie es gestaltet, mit ihrer Vertretung.
Seperat gewählt, ex offico mit dem Provinzpräsidenten o.ä. etc.
#20
Wenn es dem Oberhaupt der Provinz erlaubt ist, auch einfach einen Pairs zu ernennen, so dies die Verfassung des Staates hergibt, hätte ich keine Einwände dagegen.
  


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