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[Aussprache] Weisungen, Verkündungen.
#1
Da die aktuelle Verfassung noch sonst ein Gesetz in keinster Weise Weisungen und Verkündungen von Gesetzen regeln, sollten wir das vllt. mal wieder tun.

Ich schlage vor, dass die Regierungen immer Weisungen erlassen kann, diese dürfen aber nie gegen Gesetze verstoßen.
Sie können bestehende Gesetze nur ärgenzen und erweitern, aber nie beschränken.
Außerdem sollten alle Weisungen binnen eines Monats von der Duma als Gesetz übernommen werden , sonst sind sie ungültig.

Zum anderen, wer verkündet die Gesetze? Der Dumapräsident?
#2
Zitat:Gesetz zur Regelung von Ukas (Weisungen) der Regierung und Verkündung von Gesetzen

§1. Weisungen
(1)Die Minister der Regierung können in ihrem Zuständigkeitsbereich Weisungen erlassen.
(2)Diese Weisungen müssen sich an die Verfassung und die Gesetze halten.
(3)Weisungen können Gesetze weder ändern noch aufheben, allerdings ergänzen.
(4)Die Duma und das Oberste Gericht, sowie der Ministerpräsident können Weisungen aufheben.
(5)Weisungen können auch Exekutivmaßnahmen sein.
(6)Weisungen sind öffentlich bekannt zu geben.
(7)Ungültige, aufgehobene und gesetzeswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden.

§2. Gesetzesverkündung
(1)Gesetze werden nach der Ratifizierung in der Duma durch den Dumapräsidenten oder den Dumavizepräsidenten verkündet.
(2)Nach der Ratifizierung muss das Gesetz binnen 3 Tagen veröffentlicht werden.
(3)Sollte das Dumapräsidium dem nicht nachkommen, so kann die Regierung oder das Gericht die Gesetze im Gesetzesblatt verkünden.
(4)Personen die verpflichtet sind ein Gesetz zu veröffentlichen und sich weigern ein beschlossenes Gesetz zu verkünden, begehen eine Straftat die vor Gericht geahndet wird.

§3. Sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
#3
Meinungen?
#4
"Warum streichen wir die Dauer nicht heraus? Wenn die Duma eine Weisung als nicht mehr notwendig erachtet, kann sie die doch immer noch aussetzen. Aber Weisungen zur Vergabe von Etatsposten für Papierkörbe in untergeordneten Dienststellen des Verkehrsministerium können auch über dreißig Tage hinaus durchaus zweckdienlich sein, sollten aber vielleicht nicht zu einem Gesetz umgewandelt werden. So wäre für dreißig Tage die Papierkorbversorgung gesichert, dann für dreißig Tage nicht - ich erinnere Sie an §2, Absatz 2 - dann wieder für dreißig Tage und so weiter."
#5
Also sind Weisungen ewig gültig, haben dann aber keine gesetzesgleichwertigkeit, können aber zu Gesetzen werden?
#6
So ist es. Wenn man als Inhaber exekutiver Vollmacht eine Weisung nur für einen gewissen Zeitraum gelten lassen will, schreibt man die Frist in der Weisung vor.
#7
Nun gut, dennoch gilt der Rest. Es wäre eben im Interesse aller, das Weisungen irgendwann zu Gesetzen werden.
#8
Können wir abstimmen?
#9
Das Gesetz wird mit dem Staatsregelungsgesetz funsioniert.
  


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