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[Aussprache/Abstimmung] Neuer Vertrag mit Krolock
#51
Zitat:Autonomisierungssvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und Krolock

Präambel
Dieser Vertrag gibt dem krolockischen Volk seine historischen Rechte zurück und bekräftigt die Freundschaft zwischen Androskis und Krolockskis.
Andro und Krolock sollen kulturell und gesellschaftlich auf alle Zeiten miteinander verbunden sein.

§1Allgemeines
Krolock bleibt in Assoziation mit Andro. Krolock bildet ein völlig innenpolitisch autonomes und teilsouveränes Völkerrechtssubjekt innerhalb Andros.

§2. Bestimmungen zwischen Andro und Krolock
(1)Androische Gesetze haben in Krolock Geltung, außer das krolokische Parlament stimmt diesen nicht zu.
(2)Andro übernimmt die außenpolitische Vertretung Krolocks. Krolock selbst kann, wenn die androiche Regierung dem zustimmt, selbst außenpolitisch aktiv sein. Dabei darf Krolock keine Beziehungen zu Staaten o.ä. pflegen, wenn diese mit Andro im diplomatischen Konflikt stehen.
(3)Krolock darf niemals eine Politik gegen Andro führen und auch niemals fremde Mächte zur Einmischung rufen ohne Zustimmung Andros.
(4)Andro verpflichtet sich, alle Wirtschaftswege nach Krolock offen zu halten. Ausnahmen bilden den Kriegsfall oder Vertragsbruch sofern es aufgrund der Umstände nicht mehr im Rahmen des möglichen für Andro ist.
(5)Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Gesprächen, sollte es zu einer möglichen Vertragsverletzung gekommen sein.
(6)Krolocks und Andros Staatsführung oder Minister beschließen sich zu treffen, falls dies die Umstände erfordert, um wichtige Themen zu klären.

§3. Innere Bestimmungen Krolocks
(1)Krolock verpflichtet sich zu einer Volksabstimmung über die Staats- und Regierungsform, in welcher eine demokratisch bestimmte Volksvertretung Einflussnahme auf die Gesetzgebung ausüben kann.
(2)Es ist jedem Menschen gestatten die Staatsbürgerschaft beider Staaten anzunehmen. Es ist auch möglich, nur Staatsbürger des einen zu sein. In diesem Falle erhält man im anderen kein Wahlrecht.
(3)Andro entsendet einen Vertreter mit Rederecht in die krolockische Legislative.
(4)Personen, die in Andro Imunität geniessen, geniessen diese auch in Krolock. Personen, die in Krolock Imunität geniessen, geniessen diese auch in Andro.

§4. Militär Krolocks
(1)Krolock verwaltet seine Armee selbst. Im Kriegsfall muss es an der Seite Andros mit in den Krieg ziehen. Krolock entsendet dann einen Vertreter in den Generalstab.
(2)Krolock darf nicht mehr als 500 Soldaten unterhalten.
(3)Es ist unter Absprache Krolock und Andro erlaubt, das Territorium des jeweils anderen zu durchqueren.

§5. Wirtschaft, Währung, Zoll
(1)Krolock geht mit Andro eine Wirtschafts-, Währung- und Zollunion ein. Ds Staatsoberhaupt von Krolock und Krolock selbst werden auf den androsischen Münzen und Banknoten dafür geehrt.
(2)Beide Staaten verzichten gegenseitig auf die Erhebung von Zöllen.
(3)Alle androischen Zoll, Wirtschafts und Währungsgesetze finden in Krolock geltung und müssen ggf. an die eigenen Gesetze angepasst werden um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu unterhalten.
(4)Es ist Krolock gestattet, eigene Richtlinien zu entwerfen, wenn diese in Andro nicht bestehen, insofern sie nicht die Unionen gefährden oder negativ tangieren.

§6. Sonstiges
(1)Alle Rechte und Pflichten, die nicht vertraglich geklärt sind und Krolock betreffen verbleiben bei Krolock
(2)Diese Rechte sind dem Staatsoberhaupt und dem Lande Krolock nur mit dessen Zustimmung nehmbar. Es sei denn es wird gegen die für autonome Staaten geltenden Artikel, und diesen Vertrag verstossen.
(3)Dieser Vertag wird durch die jeweiligen Gesetze angenommen und ratzifiziert.
(4)Der Vertrag ist nur durch Zustimmung beider Parteien änder oder auflösbar. Eine einseitige Auflösung ist nur möglich, wenn der Vertrag grob mehrfach verletzt wurde ohne die Verletzungen rückgängig zu machen. Der Vertrag kann dann nur durch ein Gericht der anderen Partei aufgehoben werden.
#52
Wurde dieser Entwurf bereits Vlad I. vorgelegt?
#53
Ja
#54
Gut dann bin ich auf seine Reaktion gespannt.
#55
Könnten die anderen Fraktionen dazu mal Stellung nehmen?



Zitat:Autonomisierungssvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und Krolock

Präambel
Dieser Vertrag gibt dem krolockischen Volk seine historischen Rechte zurück und bekräftigt die Freundschaft zwischen Androskis und Krolockskis.
Andro und Krolock sollen kulturell und gesellschaftlich auf alle Zeiten miteinander verbunden sein.

§1Allgemeines
Krolock bleibt in Assoziation mit Andro. Krolock bildet ein innenpolitisch autonomes und teilsouveränes Völkerrechtssubjekt innerhalb Andros.

§2. Bestimmungen zwischen Andro und Krolock
(1)Androische Gesetze haben in Krolock Geltung, außer das krolokische Parlament stimmt diesen nicht zu. Unänder bar sind alle Gesetze die §5. tangieren.
(2)Andro übernimmt die außenpolitische Vertretung Krolocks. Krolock selbst kann, wenn die androiche Regierung dem zustimmt, selbst außenpolitisch aktiv sein. Dabei darf Krolock keine Beziehungen zu Staaten o.ä. pflegen, wenn diese mit Andro im diplomatischen Konflikt stehen.
(3)Krolock darf niemals eine Politik gegen Andro führen und auch niemals fremde Mächte zur Einmischung rufen ohne Zustimmung Andros.
(4)Andro verpflichtet sich, alle Wirtschaftswege nach Krolock offen zu halten. Ausnahmen bilden den Kriegsfall oder Vertragsbruch sofern es aufgrund der Umstände nicht mehr im Rahmen des möglichen für Andro ist.
(5)Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Gesprächen, sollte es zu einer möglichen Vertragsverletzung gekommen sein.
(6)Krolocks und Andros Staatsführung oder Minister beschließen sich zu treffen, falls dies die Umstände erfordert, um wichtige Themen zu klären.

§3. Innere Bestimmungen Krolocks
(1)Krolock verpflichtet sich zu einer Volksabstimmung über die Staats- und Regierungsform, in welcher eine demokratisch bestimmte Volksvertretung Einflussnahme auf die Gesetzgebung ausüben kann.
(2)Es ist jedem Menschen gestatten die Staatsbürgerschaft beider Staaten anzunehmen. Es ist auch möglich, nur Staatsbürger des einen zu sein. In diesem Falle erhält man im anderen kein Wahlrecht.
(3)Andro entsendet einen Vertreter mit Rederecht in die krolockische Legislative.
(4)Personen, die in Andro Imunität geniessen, geniessen diese auch in Krolock. Personen, die in Krolock Imunität geniessen, geniessen diese auch in Andro.

§4. Militär Krolocks
(1)Krolock verwaltet seine Armee selbst. Im Kriegsfall muss es an der Seite Andros mit in den Krieg ziehen. Krolock entsendet dann einen Vertreter in den Generalstab.
(2)Krolock darf nicht mehr als 500 Soldaten unterhalten.
(3)Es ist unter Absprache Krolock und Andro erlaubt, das Territorium des jeweils anderen zu durchqueren.

§5. Wirtschaft, Währung, Zoll
(1)Krolock geht mit Andro eine Wirtschafts-, Währung- und Zollunion ein. Ds Staatsoberhaupt von Krolock und Krolock selbst werden auf den androsischen Münzen und Banknoten dafür geehrt.
(2)Beide Staaten verzichten gegenseitig auf die Erhebung von Zöllen.
(3)Alle androischen Zoll, Wirtschafts und Währungsgesetze finden in Krolock geltung und müssen ggf. an die eigenen Gesetze angepasst werden um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu unterhalten.
(4)Es ist Krolock gestattet, eigene Richtlinien zu entwerfen, wenn diese in Andro nicht bestehen, insofern sie nicht die Unionen gefährden oder negativ tangieren.

§6. Sonstiges
(1)Alle Rechte und Pflichten, die nicht vertraglich geklärt sind und Krolock betreffen verbleiben bei Krolock
(2)Diese Rechte sind dem Staatsoberhaupt und dem Lande Krolock nur mit dessen Zustimmung nehmbar. Es sei denn es wird gegen die für autonome Staaten geltenden Artikel, und diesen Vertrag verstossen.
(3)Dieser Vertag wird durch die jeweiligen Gesetze angenommen und ratzifiziert.
(4)Der Vertrag ist nur durch Zustimmung beider Parteien änder oder auflösbar. Eine einseitige Auflösung ist nur möglich, wenn der Vertrag grob mehrfach verletzt wurde ohne die Verletzungen rückgängig zu machen. Der Vertrag kann dann nur durch ein Gericht der anderen Partei aufgehoben werden.
#56
Kann man das Thema wieder aufnehmen?
#57
Schert sich der Zar eigentlich noch einen Dreck um sein Krolock?
#58
Tut er.Wieso?
  


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