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Damit stelle ich ds Ergebnis wie folgt fest: Mit ja haben gestimmt 55 Abgeordnete. Mit nein haben gestimmt 82. Damit ist der Vertrag von der Duma abgelehnt. Obwohl wir hier breits einen außenstehenden, objektiven Vermittler hatten und dachten einen Kompromiss gefunden zu haben, scheint er nicht die Mehrheit zu finden. Aus meiner Sicht der Dinge gibt es jetzt tatsächlich nur noch zwei Wege, da der der Diplomatie verbaut ist. Entweder Krolock wird gewaltsam besezt oder es erhält volle Souveränität. Und ich stelle mich offen gegen eine Annexion. Zumal ein Rederecht kein Stimmrecht ist...
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Oder wir belassen den Status wie er ist ? Warum sollte Andro einknicken, wenn ein Provinzfürst aufeinmal größenwahnsinnig wird. Der soll doch dankbar sein, daß er seine Krone behalten darf.
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Zitat:Original von Nikita Breschnew
Oder wir belassen den Status wie er ist ? Warum sollte Andro einknicken, wenn ein Provinzfürst aufeinmal größenwahnsinnig wird. Der soll doch dankbar sein, daß er seine Krone behalten darf.
Das sollte dann Herr Ignaf Vlad I. mitteilen, dass die Mehrheit der Gegner des Vertrages für eine Belassung und nur ggf. Aktualisierung des Vertrages ist.
Im aktuellen Vertrag hat Krolock aber auch schon einen Sitz in der Duma...
So gesehen ist dieser Vertrag relativ dem alten gleich....lesen sie doch mal den alten und reden sie mit bevor sie nein sagen.
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Es ist sehr bedauerlich aber ich Teile es der Konferenz mit
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Das mit dem Sitz ist wahr, denn hat er dann auch weiter inne. Und das mit dem äußeren ist dem geschuldet, dass man sich in Krolock durch die Ereignisse in der Vergangenheit überrümpelt fühlte. Das sollte vermieden werden.
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Zitat:Autonomisierungssvertrag zwischen Staat Andro und dem Staat Krolock
Präambel
Dieser Vertrag gibt dem krolockischen Volk seine historischen Rechte zurück und bekräftigt die Freundschaft zwischen Androskis und Krolockskis.
Andro und Krolock sollen kulturell und gesellschaftlich auf alle Zeiten miteinander verbunden sein.
§1Allgemeines
Krolock bleibt in Assoziation mit Andro. Krolock bildet ein völlig innenpolitisch autonomes und teilsouveränes Völkerrechtssubjekt innerhalb Andros.
§2. Bestimmungen zwischen Andro und Krolock
(1)Krolock wird ein Sitz mit Rederecht in der Duma in Andro zugesichert, wenn es um außenpolitische Fragen, sowie Fragen die Zoll, Wirtschafts- und Währungsunion geht.
(2)Androische Gesetze haben in Krolock keine Geltung, eine Ausnahme bildet §5.
(3)Andro übernimmt die außenpolitische Vertretung Krolocks. Krolock selbst kann, wenn die androiche Regierung dem zustimmt, selbst außenpolitisch aktiv sein. Dabei darf Krolock keine Beziehungen zu Staaten o.ä. pflegen, wenn diese mit Andro im diplomatischen Konflikt stehen.
(4)Krolock darf niemals eine Politik gegen Andro führen und auch niemals fremde Mächte zur Einmischung rufen ohne Zustimmung Andros.
(5)Andro verpflichtet sich, alle Wirtschaftswege nach Krolock offen zu halten. Ausnahmen bilden den Kriegsfall oder Vertragsbruch sofern es aufgrund der Umstände nicht mehr im Rahmen des möglichen für Andro ist.
(6)Beide Staaten verpflichten sich zu Gesprächen, sollte es zu einer möglichen Vertragsverletzung gekommen sein.
(7)Krolocks und Andros Staatsführung oder Minister beschließen sich zu treffen, falls dies die Umstände erfordert, um wichtige Themen zu klären.
§3. Innere Bestimmungen Krolocks
(1)Krolock verpflichtet sich zu einer Volksabstimmung über die Staats- und Regierungsform, in welcher eine demokratisch bestimmte Volksvertretung Einflussnahme auf die Gesetzgebung ausüben kann.
(2)Es ist jedem Menschen gestatten die Staatsbürgerschaft beider Staaten anzunehmen. In diesem Falle treten entsprechenende Artikel des Bürgerschaftsgesetz ausser Kraft und erlaubt mehr als 2 Staatsbürgerschaften. Es ist auch möglich, nur Staatsbürger des einen zu sein. In diesem Falle erhält man im anderen kein Wahlrecht.
(3)Andro entsendet einen Vertreter mit Rederecht in die krolockische Legislative.
(4)Personen, die in Andro Imunität geniessen, geniessen diese auch in Krolock. Personen, die in Krolock Imunität geniessen, geniessen diese auch in Andro.
§4. Militär Krolocks
(1)Krolock verwaltet seine Armee selbst. Im Kriegsfall muss es an der Seite Andros mit in den Krieg ziehen. Krolock entsendet dann einen Vertreter in den Generalstab.
(2)Krolock darf nicht mehr als 10.000 Soldaten unterhalten.
(3)Es ist unter Absprache Krolock und Andro erlaubt, das Territorium des jeweils anderen zu durchqueren.
§5. Wirtschaft, Währung, Zoll
(1)Krolock geht mit Andro eine Wirtschafts-, Währung- und Zollunion ein. Ds Staatsoberhaupt von Krolock und Krolock selbst werden auf den androsischen Münzen und Banknoten dafür geehrt.
(2)Beide Staaten verzichten gegenseitig auf die Erhebung von Zöllen.
(3)Alle androischen Zoll, Wirtschafts und Währungsgesetze finden in Krolock geltung und müssen ggf. an die eigenen Gesetze angepasst werden um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu unterhalten.
(4)Es ist Krolock gestattet, eigene Richtlinien zu entwerfen, wenn diese in Andro nicht bestehen, insofern sie nicht die Unionen gefährden oder negativ tangieren.
§6. Sonstiges
(1)Alle Rechte und Pflichten, die nicht vertraglich geklärt sind und Krolock betreffen verbleiben bei Krolock
(2)Diese Rechte sind dem Staatsoberhaupt und dem Lande Krolock nur mit dessen Zustimmung nehmbar. Es sei denn es wird gegen die für autonome Staaten geltenden Artikel, und diesen Vertrag verstossen.
(3)Dieser Vertag wird durch die jeweiligen Gesetze angenommen und ratzifiziert.
(4)Der Vertrag ist nur durch Zustimmung beider Parteien änder oder auflösbar. Eine einseitige Auflösung ist nur möglich, wenn der Vertrag grob mehrfach verletzt wurde ohne die Verletzungen rückgängig zu machen. Der Vertrag kann dann nur durch ein Gericht der anderen Partei aufgehoben werden.
§7. Zusatzartikel
Der exakte Name Andros und Krolocks sowie die Bezeichnung des Staatsoberhauptes sind nach ggf. Verfassungsänderung in beiden Staaten anzupassen, ohne das beide Vertragsparteien nocheinmal darüber überein kommen müssen. Sobald dies geschiet ist §7. zu streichen.
Krolock ist nun teilsouverän, hat nur Rederecht bei diesem Vertrag betreffenden Themen, kein Stimmrecht. Die Außenpolitik verbleibt bei Andro.
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Ein anderer Punkt, der mir auffällt, ist das Militär. Ich halte es für unverantwortlich, Krolock eigenes Militär zugestehen. Letztlich müssen alle Militärs unter dem Kommando der androischen Streitkräfte gestellt werden. Der Zar Krolocks darf sich meinetwegen eine 100 Mann kleine "Spielzeug-Armee" in Form einer Leibgarde halten, mehr halte ich jedoch für unverantwortlich.
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Zitat:Autonomisierungssvertrag zwischen Staat Andro und dem Staat Krolock
Präambel
Dieser Vertrag gibt dem krolockischen Volk seine historischen Rechte zurück und bekräftigt die Freundschaft zwischen Androskis und Krolockskis.
Andro und Krolock sollen kulturell und gesellschaftlich auf alle Zeiten miteinander verbunden sein.
§1Allgemeines
Krolock bleibt in Assoziation mit Andro. Krolock bildet ein völlig innenpolitisch autonomes und teilsouveränes Völkerrechtssubjekt innerhalb Andros.
§2. Bestimmungen zwischen Andro und Krolock
(1)Krolock wird ein Sitz mit Rederecht in der Duma in Andro zugesichert, wenn es um außenpolitische Fragen, sowie Fragen die Zoll, Wirtschafts- und Währungsunion geht.
(2)Androische Gesetze haben in Krolock keine Geltung, eine Ausnahme bildet §5.
(3)Andro übernimmt die außenpolitische Vertretung Krolocks. Krolock selbst kann, wenn die androiche Regierung dem zustimmt, selbst außenpolitisch aktiv sein. Dabei darf Krolock keine Beziehungen zu Staaten o.ä. pflegen, wenn diese mit Andro im diplomatischen Konflikt stehen.
(4)Krolock darf niemals eine Politik gegen Andro führen und auch niemals fremde Mächte zur Einmischung rufen ohne Zustimmung Andros.
(5)Andro verpflichtet sich, alle Wirtschaftswege nach Krolock offen zu halten. Ausnahmen bilden den Kriegsfall oder Vertragsbruch sofern es aufgrund der Umstände nicht mehr im Rahmen des möglichen für Andro ist.
(6)Beide Staaten verpflichten sich zu Gesprächen, sollte es zu einer möglichen Vertragsverletzung gekommen sein.
(7)Krolocks und Andros Staatsführung oder Minister beschließen sich zu treffen, falls dies die Umstände erfordert, um wichtige Themen zu klären.
§3. Innere Bestimmungen Krolocks
(1)Krolock verpflichtet sich zu einer Volksabstimmung über die Staats- und Regierungsform, in welcher eine demokratisch bestimmte Volksvertretung Einflussnahme auf die Gesetzgebung ausüben kann.
(2)Es ist jedem Menschen gestatten die Staatsbürgerschaft beider Staaten anzunehmen. In diesem Falle treten entsprechenende Artikel des Bürgerschaftsgesetz ausser Kraft und erlaubt mehr als 2 Staatsbürgerschaften. Es ist auch möglich, nur Staatsbürger des einen zu sein. In diesem Falle erhält man im anderen kein Wahlrecht.
(3)Andro entsendet einen Vertreter mit Rederecht in die krolockische Legislative.
(4)Personen, die in Andro Imunität geniessen, geniessen diese auch in Krolock. Personen, die in Krolock Imunität geniessen, geniessen diese auch in Andro.
§4. Militär Krolocks
(1)Krolock verwaltet seine Armee selbst. Im Kriegsfall muss es an der Seite Andros mit in den Krieg ziehen. Krolock entsendet dann einen Vertreter in den Generalstab.
(2)Krolock darf nicht mehr als 500 Soldaten unterhalten.
(3)Es ist unter Absprache Krolock und Andro erlaubt, das Territorium des jeweils anderen zu durchqueren.
§5. Wirtschaft, Währung, Zoll
(1)Krolock geht mit Andro eine Wirtschafts-, Währung- und Zollunion ein. Ds Staatsoberhaupt von Krolock und Krolock selbst werden auf den androsischen Münzen und Banknoten dafür geehrt.
(2)Beide Staaten verzichten gegenseitig auf die Erhebung von Zöllen.
(3)Alle androischen Zoll, Wirtschafts und Währungsgesetze finden in Krolock geltung und müssen ggf. an die eigenen Gesetze angepasst werden um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu unterhalten.
(4)Es ist Krolock gestattet, eigene Richtlinien zu entwerfen, wenn diese in Andro nicht bestehen, insofern sie nicht die Unionen gefährden oder negativ tangieren.
§6. Sonstiges
(1)Alle Rechte und Pflichten, die nicht vertraglich geklärt sind und Krolock betreffen verbleiben bei Krolock
(2)Diese Rechte sind dem Staatsoberhaupt und dem Lande Krolock nur mit dessen Zustimmung nehmbar. Es sei denn es wird gegen die für autonome Staaten geltenden Artikel, und diesen Vertrag verstossen.
(3)Dieser Vertag wird durch die jeweiligen Gesetze angenommen und ratzifiziert.
(4)Der Vertrag ist nur durch Zustimmung beider Parteien änder oder auflösbar. Eine einseitige Auflösung ist nur möglich, wenn der Vertrag grob mehrfach verletzt wurde ohne die Verletzungen rückgängig zu machen. Der Vertrag kann dann nur durch ein Gericht der anderen Partei aufgehoben werden.
§7. Zusatzartikel
Der exakte Name Andros und Krolocks sowie die Bezeichnung des Staatsoberhauptes sind nach ggf. Verfassungsänderung in beiden Staaten anzupassen, ohne das beide Vertragsparteien nocheinmal darüber überein kommen müssen. Sobald dies geschiet ist §7. zu streichen.
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Sind wir hier auf dem Basar, wo wild gefeilscht wird?
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Zitat:Original von Isidor Napoleonowitsch Morrow
Sind wir hier auf dem Basar, wo wild gefeilscht wird?
Fakt ist das wir Krolock sicher nicht annektieren. Das wäre uns, der Bevölkerung und der UVNO zuwider.
2. Was ist ihre Vorstellung die Krolock denn auch annehmen kann? Wenn er nein sagt, was bleibt uns?
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