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[Aussprache] Etatismusgesetz
#1
Zitat: Etatismusgesetz

§1. Allgemeines
(1)Die Firmen die in diesem Gesetz aufgelistet sind, gelten als Staatsbetriebe.
(2)Sie sind, solange sie in diesem Gesetz stehen, nicht zu privatisieren.
(3)Alle Firmen in diesem Gesetz werden vom Wirtschaftsministerium in Oberaufsicht verwaltet.
(4)Der Staat behält sich vor, Firmen zu gründen.


§2. Firmen
(1)Folgende Firmen gelten als Staatsbetriebe
-Androische Staatsbahn (ASB)
-Ölkombinat "Gazolinsk" (ÖKG)
-Kaiserliche Staatsbank Andros (KSBA)
-Androische Staatspost (ASP)
(2)Firmen die hier nicht aufgelistet sind, sich aber im Staatsbesitz befinden, können privatisiert werden.
(3)Die Mitarbeiter der Staatsbetriebe gelten allesamt als Staatsbeamte.

§3. Finanzen
(1)Die Einnahmen der Firmen kommen nur ihren Mitarbeiten zugute.
(2)Der Staat muss, im Falle eines Umsatzrückgangs, die Unkosten übernehmen.
(3)Steigt der Gewinn der Unternehmen an, so sind 50% davon an den Staat abzutragen.
(4)Die Unternehmen dienen dazu, Devisen anzulegen und zu beschaffen.
(5)Staatsbetriebe dienen zur steuerlichen Entlasstung der Bürger.

§4. Sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Meine Damen und Herren,

Dieses Gesetz regelt nun die Staatsbetriebe und ermöglicht es, einzelne Betriebe in staatsbesitz zu privatisieren.

Meinungen?
#2
Die Liste Freies Andro lehnt jede Form von Staatssozialismus ab.

§ 1 Abs. 4 2.Alt. verstößt außerdem gegen § 1 Abs.18 a) der Verfassung.
#3
Das ist kein Staatssozialismus sondern Etatismus , außerdem wurden seit dem Ende der SSU die meisten Staatsbetriebe privatisiert.
Dennoch behalten wir uns vor einige zu behalten, Schlüsselindustrien z.B.
Aber auch wir sind gegen die Verstaatlichung von Strom, Wasser und Gas.

außerdem gewährt aber die Verfassung laut Absatz (19) die Verstaatlichung.
Außerdem verstaatlichen wir hier nichts, wir gründen Staatsfirmen.
Hier wird kein Privatbesitz verstaatlicht
#4
Abs. 18 schützt aber ebenso das Eigentum und ist zu berücksichtigen.

Natürlich, der angesprochene § 1 Abs.4 gewährt dem Staat die Option Betriebe zu verstaatlichen. Dies lehnen wir ab.
#5
Was laut Verfassung ja auch legal ist. Privater Besitz wird geschützt aber wenn es sein muss werden Schlüsselfirmen verstaatlicht. Das habe ich aber als Wirtschaftslibraler nicht vor.
#6
Nun?
#7
Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod
Was laut Verfassung ja auch legal ist. Privater Besitz wird geschützt aber wenn es sein muss werden Schlüsselfirmen verstaatlicht. Das habe ich aber als Wirtschaftslibraler nicht vor.
Streichen Sie § 1 Abs. 4 und wir können dem zustimmen.
#8
Ich habe es überarbeitet. Der Staat verstaatlicht nun nicht mehr, kann aber dennoch Firmen gründen.
#9
Die jetzige Regelung ist aber vollkommen überflüssig. Wenn der Staat ein Unternehmen gründet, befindet sich das immer im Staatsbesitz. Es ist also nicht nötig, das in Staatsbesitz zu überstellen.
#10
Überarbeitet
  


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