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[Konstituierung] VII. Unterhaus
#31
Herr Welowjew hat bis heute abend um 23:59 Zeit sich zu melden. Ansonst verfällt sein Mandat.

Danach gibt es nach wie vor 151 mögliche Sitze aber nur noch 131 besetzte.
#32
Lähmt das dann nicht die Arbeit des Unterhauses?
#33
Solange der Rest mitarbeitet
#34
Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod
Herr Welowjew hat bis heute abend um 23:59 Zeit sich zu melden. Ansonst verfällt sein Mandat.

Danach gibt es nach wie vor 151 mögliche Sitze aber nur noch 131 besetzte.

Schwachsinn. Die möglichen Sitze verringern sich auf insgesamt 131 Mandate, nur noch ebenso viele Mandatsträger im Amt sin.
#35
Nein es gelten nach wie vor die 151 Sitze und die 101 2/3 Mehrheit.
Haben wir weniger als 100 Sitze ist laut GO das Unterhaus aufzulösen.

Oder meinen sie, das sbei 131 Sitzen dann die 2/3 Mehrheit bei 87 Sitzen liegt?
#36
Das Frage ich mich gerade auch...
#37
Die Sitze verfallenb, dies ist korrekt.
Allerdings stellt sich hier die Frage ob sowohl die absolute Mehrheit, wie auch die 2/3 Mehrheit nach der Zahl der maximal abzugebenen Stimmen - also 131 - richtet oder nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Unterhauses - also 151. Ich tendiere hier zur zweiten Version.
#38
Ich eher zu ersten. Denn wenn wir jedesmal die Gesamtsitzzahl verringern, unterschreiten wir nie die 2/3 Grenze
Aber die neue GO berücksichtigt das ja
#39
Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod
Oder meinen sie, das sbei 131 Sitzen dann die 2/3 Mehrheit bei 87 Sitzen liegt?

Korrekt.
#40
Gut.

So Herr Welowjew ist nicht angetreten, damit verfällt sein Mandat und seine 20 Sitze.
Damit liegt die neue Sitzzahl bei 131 von 151
  


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