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Herr Welowjew hat bis heute abend um 23:59 Zeit sich zu melden. Ansonst verfällt sein Mandat.
Danach gibt es nach wie vor 151 mögliche Sitze aber nur noch 131 besetzte.
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Lähmt das dann nicht die Arbeit des Unterhauses?
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Solange der Rest mitarbeitet
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Nein es gelten nach wie vor die 151 Sitze und die 101 2/3 Mehrheit.
Haben wir weniger als 100 Sitze ist laut GO das Unterhaus aufzulösen.
Oder meinen sie, das sbei 131 Sitzen dann die 2/3 Mehrheit bei 87 Sitzen liegt?
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Das Frage ich mich gerade auch...
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Die Sitze verfallenb, dies ist korrekt.
Allerdings stellt sich hier die Frage ob sowohl die absolute Mehrheit, wie auch die 2/3 Mehrheit nach der Zahl der maximal abzugebenen Stimmen - also 131 - richtet oder nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Unterhauses - also 151. Ich tendiere hier zur zweiten Version.
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Ich eher zu ersten. Denn wenn wir jedesmal die Gesamtsitzzahl verringern, unterschreiten wir nie die 2/3 Grenze
Aber die neue GO berücksichtigt das ja
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Gut.
So Herr Welowjew ist nicht angetreten, damit verfällt sein Mandat und seine 20 Sitze.
Damit liegt die neue Sitzzahl bei 131 von 151