09.11.2007, 22:25
Zitat:ForumBetreff: Vetobenachrichtigung
Bundesrepublik Horstreich
Außenministerium und OKH
Sehr geehrtes Ehemaliges Zarenreich Andro,
da die Bundesrepublik Horstreich einen neuen Antrag auf Eintragung bei der OIK gestellt hat und sich die Position verändert hat, ist ihr Staat, den wir anerkennen, Vetoberechtigt.
Mit Freundlichen Grüßen,
Fritz Conrad Grimpen
OIK-Antrag