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Ivan IV.
Alexander Jaroslawitsch Newski
Nikolaus Bailow
Johnson Mc Carter
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Wahlberechtigt sind nur Bürger von Andro die:
1. das einundzwanzigste Lebensjahr überschrieten haben
2. den Titel Baron, Graf oder Fürst tragen (Der Zar gild als "Oberster Fürst von Andro" und ist daher Wahlberechtigt).
3. weltische Herrschaften führen, also nicht im Dienste einer Kirche stehen.
4. keine Gefängnishaft absitzen müssen oder mussten.
Wer eine Wahlberechtigung verlangt, muss nicht nur die Punkte erreicht haben sondern auch die Erlaubnis des Zaren so wie des Oberhauspräsident erlangen. Die Wahlberechtigung kann nur mit einer hundert Prozentigen Befürwortung erlangt werden.
Falls die Wahlberechtigung nicht erlangt wurde, darf ein weiterer Antrag nach zwei Monaten wiederholt werden
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Meine Herren, was schlagen sie vor wie wir das Poblem mit den Mitgliedern lösen?
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Diese neue Adlige da, diese Chatarina III. könnte z.B. die Provinz Korgosowa erhalten und somit in den Rat einziehen.