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Ich sträuzbe mich immer noch bei maximal 120 km/h auf Autobahnen. Dieser Paragraph legt die Geschwindikeit dort fest, obwohl die Mehrheit ja anderer Meinung ist.
Bei LKWs und Bussen bin ich für eine Begrenzung, aber man könnte doch sagen "...Auf Autobahnen gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung insofern keine andere Maßgabe gegeben ist..." Sprichm wenn kein Schild eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit festlegt, ist keine vorgegeben.
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§3.
(6)Die Polizei kann auf sicheren, ebenen und geraden Autobahnstrecken die Geschwindigkeitbegrenzung aufheben.
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Nein.
Sie versuchen es doch scho wieder durch die Hintertür, Herr Axelrod. Das ist schlicht unredlich.
Es soll generell keine Geschwindigkeitsbegrenzung geben. Nur dort, wo aufgrund der Straßenverhältnisse (also besonders kurvig, uneben, kaputt) eine Gefahr für Leib und Leben besteht, dort soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden. Ihr Satz meint etwas vollkommen anderes.
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Genau, da die Polizei dem Innenministerium untersteht und sie Innenminister sind könnten sie das wiederum so durchsetzen wie es ihnen passt.
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also mein Vorschlag: "...es gilt generell keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn. Die Polizei kann aber eine festlegen, wenn es örtliche Gegebenheiten und Straßenverhältnisse nötig machen."