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Gemäß dem Gesetz zum Schutz androischen Bodens §1. (3) müssen wir über Richard I. abstimmen, ob wir ihn als Adligen annerkennen.
Also er ist kein Androski und auch kein Bleichobourgski sondern ein Gelderer und somit ein Ausländer.
Ich habe ungern auslädnische Personen im androischen Machtbereich.
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Ich muss doch auf unsere Gesetze beharren, wodurch dies absolut legal ist. Das Gesetz zum Schutz des androischen Bodens ist für Bleichoborg nicht von bedeutung.
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Gemäß der Verfassung und unserer Gesetze darf kein Ausländer Land in Andro erhalten.
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Dafür bist du ja mein Patenkind. Damit ihr dir in solchen Fällen helfen kann.
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Naja ich finde dennoch, dass wir da Mitspracherecht haben, da sich nun kein androisch-bleichobourgischer Adliger mehr in B. befindet, sondern ein geldrischer-bleichenbergischer Adliger !
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Dann redet doch mit Bleichoborg, wenn Ihr das findet. Der Vertrag besagt nunmal etwas anderes, egal was wir hier besprechen, so leid mir das tut.
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Egal wie wir entscheiden, einen Sitz im Oberhaus sollten wir einem Ausländer nicht geben, denke ich...
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Wenn der Vertrag dies besagen würde, so müssten wir. Da der Vertrag jedoch nichts dergleichen besagt müssen wir auch nicht.