[Aussprache] Bleichobourg - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9) +----- Forum: Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=30) +------ Forum: Archiv der Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=31) +------ Thema: [Aussprache] Bleichobourg (/showthread.php?tid=1370) Seiten:
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[Aussprache] Bleichobourg - Alexander Jaroslawitsch Newski - 07.02.2008 Gemäß dem Gesetz zum Schutz androischen Bodens §1. (3) müssen wir über Richard I. abstimmen, ob wir ihn als Adligen annerkennen. Also er ist kein Androski und auch kein Bleichobourgski sondern ein Gelderer und somit ein Ausländer. Ich habe ungern auslädnische Personen im androischen Machtbereich. - Grigori I. - 07.02.2008 Ich muss doch auf unsere Gesetze beharren, wodurch dies absolut legal ist. Das Gesetz zum Schutz des androischen Bodens ist für Bleichoborg nicht von bedeutung. - Juri I. - 07.02.2008 Gemäß der Verfassung und unserer Gesetze darf kein Ausländer Land in Andro erhalten. - Grigori I. - 07.02.2008 Wie ich sagte, gemäss Vertrag muss sich Bleichoborg weder an unsere Gesetze noch an unsere ganze Verfassung halten - Juri I. - 07.02.2008 Manchmal bin ich mit unserem Regelwerk leicht überfordert - Grigori I. - 07.02.2008 Dafür bist du ja mein Patenkind. Damit ihr dir in solchen Fällen helfen kann. - Alexander Jaroslawitsch Newski - 07.02.2008 Naja ich finde dennoch, dass wir da Mitspracherecht haben, da sich nun kein androisch-bleichobourgischer Adliger mehr in B. befindet, sondern ein geldrischer-bleichenbergischer Adliger ! - Grigori I. - 07.02.2008 Dann redet doch mit Bleichoborg, wenn Ihr das findet. Der Vertrag besagt nunmal etwas anderes, egal was wir hier besprechen, so leid mir das tut. - Juri I. - 08.02.2008 Egal wie wir entscheiden, einen Sitz im Oberhaus sollten wir einem Ausländer nicht geben, denke ich... - Grigori I. - 08.02.2008 Wenn der Vertrag dies besagen würde, so müssten wir. Da der Vertrag jedoch nichts dergleichen besagt müssen wir auch nicht. |