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Wasche Kollega
Ich eröffne die Aussprache über die Korrektur von Gesetzestexten II und erteile das Wort dem Abgeordneten Kronskji.
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Was genau ist der Sinn der dritten Anpassung? - "Föderal" ist nach wie vor verwendbar.
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Föderal passte zu Föderale Republik .Da wir aber nun keine föderale Republik mehr sind sondern eine föderative, also eine Föderation, bedarf es der juristisch und politikwissenschaftlichen korrekten Steigerung.
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Wenn Sie es, wasche kollega, nun noch in "Zweites Gesetz zur Korrektur von Gesetzestexten" umbenennen, sehe ich keinen Grund für eine Ablehnung durch die NA.
Wobei man überlegen könnte, ob man nicht das überflüssige - weil in die Verfassung integrierte - Staatsregelungsgesetzbuch gleich mit aufhebt und daraus dann ein Rechtsbereinigungsgesetz macht.
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Nun im Titel steht ein "II", reicht das nicht?
Aber ja, wir können auch direkt einige Gesetze aufheben, ich glaube, es waren sogar ein paar mehr oder?
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Geändert.
Ich glaube im Zuge der Verfassungsreform sollten wir dann noch das Heterogenitätsgesetz sowie das Verwaltungsgesetz überarbeiten. Ich denke letzteres sollte mit dem Subjektrat besprochen und anschließend der Föderationsversammlung vorgelegt werden.