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[03-03-08012014] Änderung Zollgesetz
#11
Nun Herr Präsident?
#12
Gospodin?
#13
Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes

§ 1. Allgemeines
1) Der Paragprah 5 wird geändert. Nach Paragraph 6 wird ein neuer Paragraph 7 eingefügt. Der bisherige Paragraph 7 wird zu Paragraph 8.

§5. Festlegung der Einfuhrzölle
(1)Alle gewerblichen Waren die nach Andro eingeführt werden und per LKW, Transportschiff oder Transportflugzeug eintreffen, sind mit 5% des Warenwertes zu verzollen, sofern und soweit durch einen Uka des Fiinanzministeriums oder des Präsidenten nichts anderes bestimmt wird.
(2)Privatpersonen können ihre Waren unverzollt in die Föderale Republik einführen. Jedoch besteht eine Zollverpflichtung von 5% des Warenwertes ab einer Menge von
-mehr als 200 Zigaretten oder 50 Zigarren
-3 Liter alkoholischer Getränke
-0,125 Liter Parfüm
-einer Menge von mehr als 5 Stück pro Kleidungstück oder Paar Socken
-einer Masse von über 500g pro Ware, wenn die Ware die Größe von Bürobedarf oder kleineren Handwerksmaterialien in Nagel- oder Schraubengröße hat.
- einer Menge von mehr als 5 Stück pro Ware.
(3)Einfuhrzölle können gesenkt werden oder entfallen, wenn diese Produkte betreffen, die in Andro nicht hergestellt werden können und importiert werden müssen. Über einen Erlass des Zolls entscheidet das Finanzministerium.

...

§7. Einfuhrkontingente
Das Finanzministerium ist dazu ermächtigt, Importquoten auf Waren festzulegen, die den androischen Markt schaden oder die Wettbewerbssituation negativ tangieren.


§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung in Kraft.

Stimmen Sie der Vorlage zu?

[_] Da
[_] Net
[_] Wozderschanie

Abstimmungsdauer sieben Tage, Geben Sie ihre Stimmenzahl an.
#14
71x Da!
#15
107xda
#16
Damit wurde die Vorlage angenommen. Die Sitzung ist nun geschlossen.
  


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