Androische Föderation

Normale Version: [03-03-08012014] Änderung Zollgesetz
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Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
Gospodin President,
wasche Depuati,

die Regierung möchte das Zollgesetz ändern. Dazu wird die Zollgebührt für eingeführte Waren auf 15% angesetzt und somit um 13% angehoben. Die Regierung erhofft sich dadurch einen Schutz des androischen Marktes und die Vermeidung weiterer Krisen. Auch sollen dann Sonderzölle per Dekret möglich werden.
Weiterhin ermöglichst die Gesetzesänderung der Regierung Einfuhrkontingente festzulegen um auch so einen Mechanismus zum Schutz des heimischen Marktes zu besitzen.

Spasiba.


Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes

§ 1. Allgemeines
1) Der Paragprah 5 wird geändert. Nach Paragraph 6 wird ein neuer Paragraph 7 eingefügt. Der bisherige Paragraph 7 wird zu Paragraph 8.

§5. Festlegung der Einfuhrzölle
(1)Alle gewerblichen Waren die nach Andro eingeführt werden und per LKW, Transportschiff oder Transportflugzeug eintreffen, sind mit 15% des Warenwertes zu verzollen.
(1a)Sonderzölle sowie deren Höhe werden durch eine Uka des Finanzministeriums festgelegt.
(2)Privatpersonen können ihre Waren unverzollt in die Föderale Republik einführen. Jedoch besteht eine Zollverpflichtung von 5% des Warenwertes ab einer Menge von
-mehr als 200 Zigaretten oder 50 Zigarren
-3 Liter alkoholischer Getränke
-0,125 Liter Parfüm
-einer Menge von mehr als 5 Stück pro Kleidungstück oder Paar Socken
-einer Masse von über 500g pro Ware, wenn die Ware die Größe von ürobedarf oder kleineren Handwerksmaterialien in Nagel- oder Schraubengröße hat
- einer Menge von mehr als 5 Stück pro Ware
(3)Einfuhrzölle können gesenkt werden oder entfallen, wenn diese Produkte betreffen, die in Andro nicht hergestellt werden können und importiert werden müssen. Über einen Erlass des Zolls entscheidet das Finanzministerium.

...

§7. Einfuhrkontingente
Das Finanzministerium ist dazu ermächtigt, Importquoten auf Waren festzulegen, die den androischen Markt schaden oder die Wettbewerbssituation negativ tangieren.



§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung in Kraft.
Wasche Kollega,
Gospodin Ministr,

ich sehe eine Anhebung der Zölle als kritisch und wirtschaftsschädigend an. Auch Die Möglichkeit für Einfuhrkontingente hat für mich einen negativen Beigeschmack. Ich weiss, dass wir derzeit eine Krise haben die nur den Binnenmarkt, aber nicht den Export/Import betreffen.
Wir sollten vor allem auf androische Produkte für die eigenen Bürger setzen. Der Import von außerhalb ist vor allem auf Früchte und high-tech Produkte beschränkt, die wir derzeit nicht bedienen können.
Nun alle Zölle so massiv hinauf zu setzen, widerspricht allem, wofür Andro die letzten Jahre stand. Dem freie Handel, der einen allgemeinen und gegenseitigen Wohlstand garantiert. Handelsbeschränkungen und Protektionismus führen nur zu Armut und Konflikten.

Spasiba.
Dorogie Kolegi,

die Ausführungen des Deputierten Kronskij treffen nicht den Kern der Sache. Es geht bei dieer Gesetzesänderung darum dem Finanzministerium flexiblere Möglichkeiten zu geben auf sich ändernde wirtschaftliche Begebenheiten zu reagieren und um eine kluge Wirtschaftspolitik zu betreiben. Nur durch eine gezielte Anhebung und Senkung von Zollsätzen für verschiedene Warengruppen kann eine effektive für die androische Wirtschaft vorteilhafte Politik gestaltet werden.
Das bisherige undifferenzierte System hat der androischen Wirtschaft dabei mehr geschadet, als genützt, da es keine Handhabe gegen ausländische Importe vorsieht, die Kernbereiche unserer Industrie bedrohen.
Gospodin Kamow,

die Zölle liegen derzeit bei 5%. Nun sollen es 15% sein, das sind 10 Prozentpunkte mehr! Zzgl. noch Sonderzölle, über die nur das Ministerium verfügt.
Das kann den Handel eher abwürgen.
Derzeit sind es 2%. Eine Anhebung auf 5% kann man zustimmen, mehr aber wirklich nicht. Sonderzölle sind soweit d'accord.
Einem Grundzollsatz von 10% ist annehmbar. Allerdings muss ich noch einmal betonen, dass es sich hier nur eimen Grundzollsatz handelt, den das Finanzministerium angepasst an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung für jeweilige Warengruppen variabel senken oder heben kann.
Wenn wir 10% verlangen, dann auf alles, wie es das Gesetz will. Das Ministerium kann daran dann nichts ändern.
Ein Einheitszollsatz ist volkswirtschaftlicher Blödsinn, welcher durch diese Reform gerade geändert werden soll. Ziel soll es sein flexible Instrumente zu eröffnen ein ausdifferenziertes Zollsystem nach verschiedenen Warengruppen zu entwickeln,welche entsprechend auch unterschiedlichen Zollsätzen unterliegen um so die Möglichkeit zu haben bestimmte Zweige der androischen Wirtschaft gezielt zu fördern.
Diese Festsetzung muss dabei der Regierung per Uka obliegen, da nur so eine schnelle Reaktion auf sich verändernde wirtschaftliche Situationen gewährleistet ist.

Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes

§ 1. Allgemeines
1) Der Paragprah 5 wird geändert. Nach Paragraph 6 wird ein neuer Paragraph 7 eingefügt. Der bisherige Paragraph 7 wird zu Paragraph 8.

§5. Festlegung der Einfuhrzölle
(1)Alle gewerblichen Waren die nach Andro eingeführt werden und per LKW, Transportschiff oder Transportflugzeug eintreffen, sind mit 10% des Warenwertes zu verzollen, sofern und soweit durch einen Uka des Fiinanzministeriums oder des Präsidenten nichts anderes bestimmt wird.
(2)Privatpersonen können ihre Waren unverzollt in die Föderale Republik einführen. Jedoch besteht eine Zollverpflichtung von 5% des Warenwertes ab einer Menge von
-mehr als 200 Zigaretten oder 50 Zigarren
-3 Liter alkoholischer Getränke
-0,125 Liter Parfüm
-einer Menge von mehr als 5 Stück pro Kleidungstück oder Paar Socken
-einer Masse von über 500g pro Ware, wenn die Ware die Größe von Bürobedarf oder kleineren Handwerksmaterialien in Nagel- oder Schraubengröße hat.
- einer Menge von mehr als 5 Stück pro Ware.
(3)Einfuhrzölle können gesenkt werden oder entfallen, wenn diese Produkte betreffen, die in Andro nicht hergestellt werden können und importiert werden müssen. Über einen Erlass des Zolls entscheidet das Finanzministerium.

...

§7. Einfuhrkontingente
Das Finanzministerium ist dazu ermächtigt, Importquoten auf Waren festzulegen, die den androischen Markt schaden oder die Wettbewerbssituation negativ tangieren.


§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung in Kraft.
Eine Zollanhebung von 5 auf 10% ist schon immens. Zzgl. der Regelungen durch das Finanzministerium. Ich möchte daran erinnern, dass wir wenig Waren importieren außer elektronische Luxusartikel. Wir sollten besser die heimische Industrie fördern anstatt uns gegen die gesamte Welt abzuschotten.
Daher sollten die Zölle bei 5%bleiben, was bereit hoch ist, dafür kann das Ministerium dann aber sonderregeln festlegen.
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