04.11.2012, 22:16
Erklärung des III. Konzils der heiligen androischen Kirche zu den Dingen der Welt
I. Über das Verhältnis zum Staat
Ein Staat ist das Abbild des Reiches Gottes auf Erden. Daher muss er auf den ewigen christlichen Prinzipien beruhen, wie sie in der heiligen Schrift niedergelegt sind. Ein christlicher Staat muss zuvörderst auf dem Prinzip der Nächstenliebe beruhen. Die Starken müssen den Schwachen helfen und sie unterstützen, wo sie nur können. Gleichzeitig ist eine starke und moralisch einwandfreie führende Hand notwendig. Die heilige Kirche enthält sich der Stimme zum Streit über die bessere Staatsform, aber auch ein Präsident einer Republik, so er denn einen einwandfreien und christlichen Lebenswandel hat, kann Oberhaupt eines christlichen Staate sein.
Die geistliche und weltliche Sphäre sind zwar grundverschieden, aber nicht getrennt. Sie haben vielerlei Berührungspunkte und gegenseitige Durchdringungen. Ziel muss der harmonische Gleichklang von Staat und Kirche sein (Symphonia). Die heilige Kirche wacht über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Heiligen Schrift und der Amtsführung des Präsidenten. Ferner ist es notwendig der heiligen Kirche wieder ihre hervorgehobene Position im Bereich der Bildung, der Krankenpflege und der Armenfürsorge zu geben, damit sie ihre Mission verfolgen kann. Um die Einheit von Staat und Kirche zu besiegeln sollte zukünftig jeder neugewählte Präsident seinen Amtseid vor seiner Heiligkeit dem Patriarchen ableisten.
II. Über den Heiligen Synod
Um die vorgenannten Aufgaben erfüllen zu können, insbesondere das Wächteramt über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Heiligen Schrift und der Amtsführung des Präsidenten, sowie zur Wahrnehmung der höchsten Leitungs- und Lenkungsfunktion innerhalb der heiligen Kirche wird der Heilige Synod gegründet. Der Heilige Synod ist die ständige Versammlung aller Metropoliten der heiligen androischen Kirche und seiner Heiligkeit dem Patriarchen der heiligen androischen Kirche. Der Heilige Synod übt die höchste Leitung-, Lenkungs- und Richtgewalt über die heilige androische Kirche aus. Beim Tod eines Patriarchen bestimmt er einen Nachfolger. Seiner Heiligkeit dem Patriarchen der heiligen androischen Kirche gebührt der Vorsitz des Heiligen Synods. Er leitet und moderiert seine Versammlungen. Der Heilige Synod fasst alle seine Beschlüsse in vollkommenen Konsens.
III. Über das Verhältnis zu anderen Religionen
Die heilige Kirche sieht die größten theologischen Gemeinsamkeiten mit der valsantinischen Kirche. Jedoch kann sie niemals den sogenannten Primatsanspruchs des Bischofs von Valsanto akzeptieren, denn dieser hat keine Rechtfertigung. Nichtsdestotrotz steht der Patriarch des Westens und Bischof von Valsanto einem großen Glied innerhalb der einen Kirche vor. Die heilige Kirche ist offen um die abgekommenen Schafe von Valsanto wieder zur Herde des Herrn zu führen. Jede missionarische Bestrebung der valsantinischen Kirche in Andro ist eine klare und deutliche Absage zu erteilen.
Alle anderen Gemeinschaften, insbesondere die Evangelen sind weitab vom Herrn gekommen und haben die Lehre der heiligen Schrift in häretischer Weise verkürzt. Die heilige Kirche verurteilt diese Bestrebungen auf das Schärfste. Gleiches gilt für andere geistliche Gemeinschaften, seien es die Mohammedaner, die Buddhisten oder Shintoisten. Mit diesen Gemeinschaften wird die heilige Kirche nicht kommunizieren, denn sie verleugnen die Wahrheit der Heiligen Schrift.
IV. Über die Kirchenstruktur
Die heilige Kirche gibt sich die folgende Struktur:
- Metropolie Mostowskaja (zuständig für Mostowskaja und Wiltuwija)
- Metropolie Ribir (zuständig für Ribir und Almachistan)
- Metropolie Korgowska (zuständig für Korgowska)
Unterhalb der Metropolitanebene folgen dann die Bistümer. Die Metropoliten werden dann auf einer Versammlung aller Bischöfe (Metropolitansynode) gewählt. Der Metropolit sitzt der Metropolitansynode vor und leitet dieser. Dabei ist er aber nur ein Primus inter pares. Der Metropolit nimmt darüberhinaus am Heiligen Synodteil. Des weiteren hat der Metropolit das Recht in seiner Metropolit über die Struktur der Bistümer, sowie über alle weiteren Dinge welche sich aus der alltäglichen Leitung der Metropolie ergeben zu entscheiden.
Sumgait, am fünfzehnten Tage im zehnten Monat im zweitausendundzwölften Jahr nach der Fleischwerdung des Herrn