Androische Föderation

Normale Version: Regierungschef Königreich beider Archipele
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Im Außenministerium wird wiederum ein Konferenzsaal für das Gespräch mit dem Regierungschef des Königreichs beider Archipele vorbereitet. Dampfender Tee und Kaffee werden vorbereitet, ebenso etwas Gebäck. Die Anordnung der Stühle und Flaggen wird nocheinmal kontrolliert, bevor man dann auf das Eintreffen der Gäste wartet. Die bereits eingetroffenen Pressevertreter werden dabei in die richtige Position gescheucht.
Premierminister Pomery trifft ein.
Nachdem die Pressefotografen Gelegenheit hatten ihre Fotos zu machen, schließen sich die Türen hinter den beiden Männern.

Nehmen Sie gerne Platz, Exzellenz! Deutet auf einige zu einer Sitzgruppe zusammengestellte Sessel. Kann ich ihnen etwas zu Trinken anbieten? Und als Gast gebührt ihnen selbstredend das erste Wort.
Ich danke Ihnen. Sehr freundlich, Exzellenz.

Setzt sich.


Ich würde gern einen Schwarztee mit Milch trinken. Nun, Außenminister Dawidenko, ich bin mit einem Angebot der Freundschaft im Gepäck zu Ihnen gekommen. Wenn unsere beiden Regierungen in der Vergangenheit keine institutionellen Beziehungen unterhielten, lag das nicht daran, daß mein Volk das Ihre nicht wertschätzte. im Gegenteil: Das archipelische Volk hat eine hohe Achtung vor Andro und seiner Kultur. Es ist vielmehr so, daß meine Vorgängerregierungen eine Politik des internationalen Isolationismus verfolgten, die sich erst mit meinem Regierungsantritt änderte. Ich möchte gern mit Ihnen über die Errichtung ständiger Gesandtschaften sprechen. Ich denke, unsere beiden Regierungen haben viel Gemeinsamkeiten. Unsere beiden Völker sind sehr Freiheitsliebend und lassen sich nicht gern von anderen Staaten oder internationalen Organisationen hineinreden. Wir haben die Entwicklungen in den Gesprächen um sie Polkommission mit großer Sorge beobachtet. Immerhin verfügen wir selbst auch über Hoheitsgebiet im Polraum, das wir wissenschaftlich, wirtschaftlich und militärisch nutzen. Da es auf dem Südpol liegt, geriet es glücklicherweise bislang nicht in den Fokus der Machtansprüche dieser Kommission. Und dann möchte ich auch noch über Stralien sprechen, das ja gewissermassen geographisch vor unserer Haustüre liegt. Wir sind sehr an stabilen Verhältnissen vor Ort und sicheren Seewegen interessiert. Aus diesem Grund haben wir einen Marineverband nach Geelong verlegt. Ich bin der Meinung, daß wir unsere Vorgehensweise absprechen sollten, um möglichst effizient zu sein. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an.
Die Föderation ist natürlich immer sehr an einer Erweiterung der diplomatischen Beziehungen und zu einem entsprechenden Austausch bereit. In der Föderation hat sich die Praxis herausgebildet zunächst gegenseitig Konsulate einzurichten und dann Schritt für Schritt die Beziehungen zu vertiefen. Es hat sich dabei als erfolgsversprechend herausgestellt zunächst eine Kooperation auf wirtschaftlichen und kulturellen Gebiet zu suchen.

Die Föderation ist ebenso an sicheren Seewegen interessiert. Die derzeitigen Vorgänge auf Geelong sind dazu geeignet diese zu gefährden und darüberhinaus wurde ja bekanntlich bereits ein Anschlag gegen eines unserer Schiffe verübt, welches dort auf einen Besuch weilte. Aufgrunddessen haben wir uns entschlossen ebenfalls einen Marineverband zu entsenden. Das Angebot der Kooperation möchte ich gerne annehmen. Ich denke es ist klar, dass es inakzeptabel ist, wenn irgendwelche unbekannten "Invasoren" sich auf einmal an einer derart wichtigen Stelle festsetzen.
Sehr gut. Wir begrüßen Ihren Vorschlag, gegenseitige Konsulate einzurichten. Ein Schritt für Schritt Vorgehen ist weise und führt zu nachhaltigen Ergebnissen. Der wirtschaftliche und kulturelle Austausch ist uns sehr wichtig. Verzeihen Sie meine Unwissenheit: Können Sie mir näher erläutern, welche Kompetenzen und Zuständigkeiten ein derartiges Konsulat innerhalb der Traditionen Ihrer Diplomatie hat, insbesondere in Abgrenzung zu einer Gesandtschaft?

Ich sehe, wie sind uns in der Causa Geelong einig. Wenn Sie konkrete Unterstützung einer Operation wünschen, oder Anliegen an unsere Streitkräfte haben, wenden Sie sich zur Koordination jederzeit an die Regierung Seiner Majestät oder direkt an den Verbindungsoffizier im Lagezentrum der stralischen Regierung. Darf ich fragen, ob Sie zur Befreiung der Insel Landoperationen planen, bei denen Sie unsere Kooperation durch amphibische Landungstruppen benötigen können?
Wir differenzieren nicht zwischen Gesandtschaften und Botschaftern, wohl aber zwischen Botschaften und Konsulaten.

Konsulate dienen primär der Etablierung und Pflege wirtschaftlicher und kultureller Beziehungen und darüberhinaus der Betreuung eigener und fremder Staatsangehöriger in Visa- und Passangelegenheiten etc.

Botschaften dienen darüberhinaus primär der Pflege der politisch-diplomatischen Beziehungen zum Gaststaat. Aber sie haben auch eine Konsularabteilung.

Ich hoffe Sie verstehen es nicht als Zeichen des Misstrauens, denn das soll es ganz und gar nicht sein, aber wir gehen mit der Vergabe des Botschaftstitel sehr restriktiv um. So gibt es zur Zeit lediglich in Dreibürgen, Bergen, Chinopien und Palahwan androische Botschaften und ansonsten Konsulate.

Wir sind der Ansicht, dass die Errichtung von Botschaften nur sinnvoll ist, wenn es bereits einen beständigen und lebhaften Austausch gibt.
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ja, ich sehe, wir verstehen unter einem Konsulat dasselbe. Ich kann Ihre Gründe verstehen, Herr Außenminister. Aus unserer Sicht ist eine Gesandtschaft wünschenswert, um den Kontakt der Regierungen in politischen Fragen zu erleichtern. Aber wenn ich Sie recht verstehe, haben Sie nichts gegen eine mittelfristige Aufwertung der Missionen einzuwenden. Die Regierung seiner Majestät richtet sehr gern ein Konsulat in Koskow ein und empfängt mit Freude einen Konsul in Altburg. Es ist unser Wunsch, die wirtschaftlichen Beziehungen zu Andro zu stärken. Dies wird unser Konsul dann in Angriff nehmen.
Ich denke dann kommen wir in diesem Punkt ja schon mal überein. Haben Sie einen Vertragsentwurf bei sich oder soll ich einen aufsetzen lassen?
Wenn ich richtig informiert bin, ist es die Praxis Ihrer Regierung, zunächst Exekutivabkommen zu schliessen? Die Regierung Seiner Majestät differenziert in dieser Hinsicht nicht, da bei uns die Ratifikation der Verträge durch Seine Majestät immer durch die Regierung vorbereitet wird. Wir kommen Ihnen da aber gern entgegen.

Ich habe einen Entwurf mitgebracht. Über alles lässt sich noch verhandeln. Das ist nur ein Vorschlag.



Seine Majestät, der König beider Archipele und die Androische Föderation,

im Wissen um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit,
verbunden in der Freundschaft ihrer Völker und
in der festen Absicht, das Wohl der Menschen zu mehren

schliessen nachfolgenden Vertrag:

§1
Das Königreich beider Archipele und die Androische Föderation (Vertragspartner) erkennen sich als souveräne Staaten an und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz zu achten.

§2
Das Königreich beider Archipele und die Androische Föderation nehmen dauerhaften konsularischen Kontakt zueinander auf und errichten Konsulate beim jeweils anderen Vertragspartner, sofern dies von einem der Vertragspartner erwünscht ist. Die konsularischen Vertreter geniessen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität. Ein Konsul bedarf der Erteilung des Exequaturs durch das zuständige Organ des Vertragspartners.

§2 bis
Die Konsuln werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt. Allerdings dürfen die Konsulate durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners beziehungsweise deren Vertreter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des entsendenden Vertragspartners betreten werden. Die Geheimhaltung von Ferngesprächen und Post der diplomatischen Mitarbeiter der Gesandtschaften ist gewährleistet.

§3
Beide Vertragspartners streben im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Ermöglichung und Förderung des freien Handels an.

§4
Beide Vertragspartner bekräftigen ihren Wunsch zum kultureller Austausch.

§5
Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.

§6
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.

§7
Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Vertragspartners unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

§8
Es ist Dritten gestattet, einen Honorarkonsul zu finanzieren, um die konsularische Vertretung in einer Stadt sicherzustellen, in der kein durch die Regierung bestellter Konsul amtiert.

§9
Für Honoralkonsuln gelten §§ 2 und 2 bis sinngemäss.

§10
Die Konsulate haben den Auftrag, die Zusammenarbeit der Vertragspartner in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht zu fördern.

§11

Beide Vertragspartner unterstützen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus, insbesondere in seinen grenzüberschreitenden Formen.

§12
Die Vertragspartner schützen die Handelsmarken "Montenac", "Kronen-Bier", "Haltberger" und die regionale Bezeichnung "Livornischer Käse" und verpflichten sich, keine gleichlautenden Produktbezeichnungen für außerhalb der Ursprungsregion produzierte Waren zuzulassen.


Koskow, den ...
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