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[Georgssaal] Treffen mit President Laval (USA)
#11
Sehr gerne! Wenige Minuten später werden zwei Tassen Tee gebracht, zusammen mit etwas Gebäck.

Als unser Gast gebührt Ihnen natürlich das erste Wort.
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#12
Hat sich ebenfalls eine Tasse Tee erbeten, hält sich aber im Hintergrund - jetzt war schließlich der Fachmann vor Ort.
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#13
Nun ich möchte mich kurz halten. Ich möchte eine vollständige Normalisierung der Beziehungen mit Andro und einen Grundlagenvertrag. Das heißt in erster Linie für mich auch, dass das Embargo und alle Restriktionen völlig fallen sollen. Sprich meine Regierung plant das Vorantreiben der Aufhebung des Gesetzes.
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#14
Dieses Ansinnen wird von meiner Regierung selbstredend begrüßt. Was soll in einem Grundlagenvertrag ihrer Ansicht nach geregelt werden und wie stellen Sie sich die zukünftigen androisch-astorischen Beziehungen vor?
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#15
Ich kann Ihnen über die Zukunft der androisch-astorischen Beziehungen wenig sagen, da meine Amtszeit begrenzt ist und ich auch kein weiteres Mal antreten kann und mich generell wohl aus der Politik auf Bundesebene zurückziehen werde.

Dieser Vertrag könnte als Grundlage dienen: Eventuell statt der "Legal Cooperation" könnte man sich Visa-Freiheit garantieren.
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#16
Dieser Vertrag reproduziert lediglich Selbstverständlichkeiten, welche im Verkehr zwischen zivilisierten Nationen elementar sind. Ich werde die Duma nicht damit belästigen.

Andererseits gewährt die Föderation lediglich Staatsbürgern weniger Nationen das Privileg der visafreien Einreise. Mit all diesen Staaten pflegt die Föderation seit langer Zeit vertrauensvolle und gewachsene Beziehungen. Das kann man von den Beziehungen mit ihrem Land nicht behaupten, da ihre Vorgänger durch ihre feindselige Politik gegenüber der Androischen Föderation und seinen Bürgern viel Vertrauen zerstört haben.

Dennoch sind wir bereit die Beziehungen zu ihrem Land auf eine neue Grundlage stellen. Daher schlage ich vor sich zunächst auf die Bereiche der Entsendung diplomatischer und konsularischer Missionen, die Sicherstellung der konsularischen Betreuung für die eigenen Staatsbürger zu beschränken, sowie die Prinzipien der freien Häfen und der Nichtdiskriminierung im Handelsverkehr zu gewährleisten.

Auf diese Weise erreichen wir greifbare gegenseitige Vorteile für den bilateralen Austausch, statt bloß nutzloser Diplomaten-Poesie. Alles Weitere wird dann die Zeit zeigen.
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#17
Man kann dies gerne auch in Form eines Exekutivabkommens festlegen, ohne ein etwaiges Vertragswerk ist ein Botschaftsaustausch von unserer Seite nicht möglich.

Auch Ihre Vorgänger haben genügend Vertrauen auf unserer Seite zerstört. Eine wirtschaftliche völlige Freiheit bzw. festgeschriebene Zusammenarbeit erscheint mir zum derzeitigen Zeitpunkt wie Ihnen die Visa-Freiheit zu früh.

Ich hänge nicht an einem Visa-Abkommen oder einer Justiz-Zusammenarbeit, von meiner Sicht aus ist ein Exekutivabkommen ausreichend oder ein Grundlagenvertrag, je nachdem wie aufnahmefähig Sie die androische Duma erachten.
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#18
Die Frage ist eher, wie gewogen ihnen gerade der Senat ist, welcher nicht ohne Grund landläufig auch als "graveyard of treaties" bezeichnet.

Aber um hier nicht länger ins Blaue hineinzureden schlage ich folgenden Entwurf vor.

Abkommen zwischen der Androischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Astor über diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen

Präambel[...]

Artikel 1 Diplomatische und konsularische Beziehungen

Die hohen vertragsschließenden Parteien nehmen diplomatische und konsularische Beziehungen. Hierzu gestatten sie gegenseitig die Entsendung von Gesandten und die Einrichtung von diplomatischen und konsularischen Vertretungen im jeweils anderen Staat.
Die entsandten Vertreter, sowie die Vertretungen werden alle Vorrechte und Befreiungen gewährt, welche dem Völkergewohnheitsrecht entsprechen. Insbesondere die Immunität vor gerichtlichen Verfahren und Vollstreckungen, sowie die Unverletzlichkeit der Person, das mitgeführte und gekennzeichnete Gepäck und der Vertretungen.

Die hohen vertragsschließenden Parteien sichern sich gegenseitig das Recht zu Staatsbürgern, welche im anderen Staat Hilfe benötigen oder von einer strafrechtlichen Verfolgung betroffen sind vollen konsularischen Schutz und Betreuung zu gewährleisten.

Artikel 2 Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse

Die hohen vertragsschließenden Parteien gewähren den jeweils anderen Staatsbürgern im Rahmen der allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsgesetze die Möglichkeit Einreisevisa und Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten. Die Entscheidungen über derartige Erlaubnisse werden zügig und ohne mutwillige Verzögerungen getroffen.

Artikel 3 Wirtschaftliche Beziehungen

Die hohen vertragsschließenden Parteien öffnen ihre See- und Flughäfen für die Ein- und Ausfuhr von Waren von oder aus dem jeweils anderen Staat.
Die hohen vertragsschließenden Parteien kommen darin überein Erzeugnisse, welche in das Gebiet des jeweils anderen Staates eingeführt worden sind, nicht ungünstiger zu behandeln als gleichartige einheimische Erzeugnisse.
Die hohen vertragsschließenden Parteien kommen darin überein die notwendigen Förmlichkeiten und Zollverfahren auf das nötige Minimum zu beschränken und eine zügige Abwicklung ohne mutwillige Verzögerungen bei der Ein- und Ausfuhr zu gewährleisten.

Artikel 4 Inkrafttreten [...]
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#19
Alexej Andrejewitsch Dawidenko,'index.php?page=Thread&postID=1058972#post1058972' schrieb:Die Frage ist eher, wie gewogen ihnen gerade der Senat ist, welcher nicht ohne Grund landläufig auch als "graveyard of treaties" bezeichnet.

Aber um hier nicht länger ins Blaue hineinzureden schlage ich folgenden Entwurf vor.

Abkommen zwischen der Androischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Astor über diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen

Wissend über die Notwendigkeit mit bilateralen Beziehungen zum allgemeinen Frieden und der Wohlfahrt der Menschheit beizutragen beschließen die Androische Föderation und die Vereinigten Staaten von Astor Folgendes:

Artikel I. Diplomatische und konsularische Beziehungen

1. Die hohen vertragsschließenden Parteien nehmen diplomatische und konsularische Beziehungen. Hierzu gestatten sie gegenseitig die Entsendung von Gesandten und die Einrichtung von diplomatischen und konsularischen Vertretungen im jeweils anderen Staat.
2. Die entsandten Vertreter, sowie die Vertretungen werden alle Vorrechte und Befreiungen gewährt, welche dem Völkergewohnheitsrecht entsprechen. Insbesondere die Immunität vor gerichtlichen Verfahren und Vollstreckungen, sowie die Unverletzlichkeit der Person, das mitgeführte und gekennzeichnete Gepäck und der Vertretungen.
3. Die hohen vertragsschließenden Parteien sichern sich gegenseitig das Recht zu Staatsbürgern, welche im anderen Staat Hilfe benötigen oder von einer strafrechtlichen Verfolgung betroffen sind vollen konsularischen Schutz und Betreuung zu gewährleisten.

Artikel II. Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse

Die hohen vertragsschließenden Parteien gewähren den jeweils anderen Staatsbürgern im Rahmen der allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsgesetze die Möglichkeit Einreisevisa und Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten. Die Entscheidungen über derartige Erlaubnisse werden zügig und ohne mutwillige Verzögerungen getroffen.

Artikel III. Wirtschaftliche Beziehungen

1. Die hohen vertragsschließenden Parteien öffnen ihre See- und Flughäfen für die Ein- und Ausfuhr von Waren von oder aus dem jeweils anderen Staat.
2. Die hohen vertragsschließenden Parteien kommen darin überein Erzeugnisse, welche in das Gebiet des jeweils anderen Staates eingeführt worden sind, nicht ungünstiger zu behandeln als gleichartige einheimische Erzeugnisse.
3. Die hohen vertragsschließenden Parteien kommen darin überein die notwendigen Förmlichkeiten und Zollverfahren auf das nötige Minimum zu beschränken und eine zügige Abwicklung ohne mutwillige Verzögerungen bei der Ein- und Ausfuhr zu gewährleisten.

Artikel IV. Inkrafttreten [...]
Ich hab die Präambel verfasst, an Nummerierung gefeilt und möchte gern nachfragen was mit III.,2. gemeint ist?
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#20
Diese Vorschrift soll gewährleisten, dass Waren aus dem jeweils anderen Staat, welche in den jeweils anderen Wirtschaftsraum eingeführt worden sind nicht deswegen benachteiligt werden, weil es sich um Importware handelt. Oder um es kurz zu fassen: Für alle Waren, welche rechtmäßig in einen Wirtschaftsraum eingeführt worden sind, sollen genauso behandelt werden wie inländische Ware.
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