04.04.2017, 13:32
Zentralnaja izbiratelnaja komissija Federazii
- Zentrale Wahlkommission der Föderation -
Die Föderale Wahlkommission schreibt hiermit Wahlen zum Präsidenten der Föderation für die Amtsperiode beginnend am 26. April 2017 aus.
Entsprechend des Föderalen Wahlrechts ist zur Stimmabgabe berechtigt, wer als Staatsbürger der Föderation das 18. Lebensjahr vollendet und das Wahlrecht nicht durch Aberkennung verloren hat. Wählbar ist, wer das Wahlrecht besitzt und wem die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt wurde.
Kandidaturen für die Wahl sind nur als Einzelkandidaturen durch persönliche Erklärung zulässig, einzureichen zwischen dem 05.04. und dem 12.04. (jeweils 0 Uhr Koskower Zeit). Das Zulassungsverfahren wird in den auf diesen Zeitraum folgenden 7 Tagen durchgeführt, die Wahlkommission wird ihre Entscheidung frühestmöglich öffentlich bekannt machen.
Die Wahl wird vom 20.04. bis zum 25.04. durchgeführt, die Öffnung der Wahllokale richtet sich nach der jeweiligen Ortszeit. Eine gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl wird gesondert angekündigt. Auskünfte über die Möglichkeit der Brief- und Auslandswahl erteilen die Ortsbehörden oder die Zentrale Wahlkommission.
Ella Lewitschew
Beisitzerin der Zentralen Wahlkommission der Föderation