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Verfassung II
#61
Alle Adligen, die in der Verfassung eben nicht aufgehführt sind als Lehensbesitzer, wie im letzen Artikel, sind Adlige ohne Länderreien.
#62
Bedeutet das auch die Auflösung bereits bestehender Ländereien?
#63
Ich denke nicht... Die "Adelsrechtsexperten" dieser Welt verstehen den Sinn zwar nicht, aber Gott sei Dank gibt es Titularadel, so kann die momentane Adelskonstellation nicht ad absurdum geführt werden.
#64
Es ist dann alles Titularadel.

Allerdings müsste das mit dem Gercog mal geregelt werden.
Er steht über einem Knjaz, hat aber kein Land...
#65
Was ist mit dem Gercogstwo Anadyr?
#66
Der Gercog wird nur noch als Titularadel verliehen, bleibt aber über dem Knjaz.
#67
Der Zar kann sich ja eine Kamerilla anschaffen Wink
#68
Gut wir stimmen ab.
  
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